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Wochengeld für Vertragslehrerinnen

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Leistungen

Wochengeld für Vertragslehrerinnen

Das Wochengeld soll den entfallenden Arbeitsverdienst für LKUF-versicherte Vertragslehrerinnen während des Beschäftigungsverbotes ersetzen.

Anspruchsdauer

Das Wochengeld gebührt

  • für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung,
  • für den Tag der Entbindung und
  • für die ersten acht Wochen nach der Entbindung.
  • bei Frühgeburten (Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche), Kaiserschnittentbindungen oder Mehrlingsgeburten für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung.

Wird von der Amtsärztin bzw. dem Amtsarzt oder dem Arbeitsinspektorat ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, weil das Leben und die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind, so besteht bereits ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Wochengeld.

Antrag auf Wochengeld

Vor der Geburt ist vom Mitglied bei der OÖ. LKUF vorzulegen:

  • eine ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin (zB eine Kopie des Mutter-Kind-Passes, Seite 73),
  • gegebenenfalls das amtsärztliche Zeugnis im Original bei einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot.

Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld wird automatisch vom Dienstgeber an die OÖ. LKUF weitergeleitet.

Nach der Geburt ist vom Mitglied bei der OÖ. LKUF vorzulegen:

  • die Geburtsbestätigung oder eine Kopie der Geburtsurkunde,
  • gegebenenfalls eine Bestätigung über die Art der Geburt bei einer Frühgeburt oder Kaiserschnittentbindung.

Höhe des Wochengeldes

Die Höhe des Wochengeldes richtet sich nach dem Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt des Versicherungsfalles. Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden gemäß Satzung mit 17 % berücksichtigt.

Auszahlung des Wochengeldes

Das Wochengeld wird im Auftrag der OÖ. LKUF monatlich am 15. im Nachhinein von der Personalverrechnungsstelle des Landes OÖ. auf das Gehaltskonto des Mitgliedes überwiesen. Voraussetzung für eine pünktliche Auszahlung ist, dass alle Unterlagen, die zur Feststellung des Anspruches und Berechnung der Höhe benötigt werden, zeitgerecht und vollständig bei der OÖ. LKUF eingelangt sind.

Den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellen Sie bitte bei der Gebietskrankenkasse.
Die erforderlichen Nachweise der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zur weiteren vollen Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes sind ebenfalls im Original der Gebietskrankenkasse vorzulegen.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Frau Mag. Berger steht Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer (0732) 668221-82 gerne zur Verfügung!


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Wochengeld

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Satzungsanhang

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Öffnungszeiten

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Freitag:
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