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Krankenversicherung während einer Ferialarbeit

Zahlreiche Schüler und Studenten wollen in den Ferien eigenes Geld verdienen, neue Erfahrungen machen und ins Berufsleben hineinschnuppern.

Bitte beachten Sie, dass diese Ferialbeschäftigungen (= eigene Krankenversicherung) der Meldepflicht unterliegen.

Die Mitversicherung von Angehörigen ist nicht möglich, wenn und so lange Angehörige eine eigene Krankenversicherung haben. Leistungen sind beim betreffenden Versicherungsträger in Anspruch zu nehmen.

Sie finden weitere Informationen zu den Themen Urlaubsersatzleistung, geringfügige Beschäftigung, Arbeiten im Ausland sowie wichtige Fragen und Antworten kurz zusammengefasst >>hier

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