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Rezeptgebührenrückerstattung

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Leistungen

Rezeptgebührenrückerstattung

Der Verwaltungsrat der OÖ. LKUF kann in besonderen Notfällen auf Antrag die Rückvergütung von Rezeptgebühren bewilligen bzw. Zuschüsse gewähren (freiwillige Leistung).

Der Antrag ist formlos und hat eine Schilderung des besonderen Notfalles zu enthalten. Dem Antrag sind neben den Originalrechnungen über die entrichteten Rezeptgebühren auch eine Kopie des aktuellen Lohnzettels oder eine Einkommensbestätigung beizulegen.

  

Bei diesen Informationen handelt es sich um eine Zusammenfassung der wichtigsten Auskünfte aus diesem Bereich. Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

 

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Rezeptgebühr

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Rezeptgebührenbefreiung

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Satzungsanhang

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