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Fahrt- und Transportkosten

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Leistungen

Fahrt- und Transportkosten

Bei Fahrt- und Transportkosten in der Krankenfürsorge handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die zur Inanspruchnahme von Pflichtleistungen im Inland bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle (zB Ärztin oder Arzt, Fachärztin oder Facharzt, Zahnbehandlerin oder Zahnbehandler, Krankenhaus) vergütet wird. Ausgenommen davon sind Fahrten und Transporte zum Bezug von Heilmitteln (Medikamente), Heilbehelfen und Hilfsmitteln.


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Fahrt- und Transportkosten

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Antrag auf Vergütung von Fahrtkosten

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Satzungsanhang

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