Leistungen
Fahrt- und Transportkosten
Bei Fahrt- und Transportkosten in der Krankenfürsorge handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die zur Inanspruchnahme von Pflichtleistungen im Inland bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle (zB Ärztin oder Arzt, Fachärztin oder Facharzt, Zahnbehandlerin oder Zahnbehandler, Krankenhaus) vergütet wird. Ausgenommen davon sind Fahrten und Transporte zum Bezug von Heilmitteln (Medikamente), Heilbehelfen und Hilfsmitteln.
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Fahrt- und Transportkosten
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
download PDF (95 KB)
Antrag auf Vergütung von Fahrtkosten
download PDF (18 KB)
Satzungsanhang
download PDF (22 KB)





Leistungen


