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Mitversicherung von pflegenden Angehörigen
Als Angehörige gelten die oder der Ehegatt/-in, die oder der eingetragene Partner/-in und Personen, die mit dem pflegebedürftigen Mitglied in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind sowie Kinder (auch Wahl-, Stief- oder Pflegekinder), Eltern (auch Wahl-, Stief- oder Pflegeeltern) und Lebensgefährt/-innen.
Eine Mitversicherung von pflegenden Angehörigen ist nur möglich,
- solange keine eigene Krankenversicherung bzw. Versicherungspflicht besteht.
- wenn das Mitglied Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 hat.
- wenn die bzw. der Angehörige das Mitglied unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegt.
- wenn die bzw. der Angehörige ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hat.
- falls im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die nach inländischen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung begründet oder eine Pension aufgrund dieser Erwerbstätigkeit bezogen wird. Dies gilt auch entsprechend für eine Beschäftigung bei einer internationalen Organisation.
- wenn die bzw. der Angehörige kein bestimmtes Kammermitglied bzw. daraus Pensionsbezieher/-in ist.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- vom Mitglied vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Ansuchen um Mitversicherung von Angehörigen“
- Bestätigung über das Ende der letzten Krankenversicherung
- Nachweis über den Bezug des Pflegegeldes zumindest in Höhe der Stufe 3, sofern dies der OÖ. LKUF nicht bereits bekannt ist
- Geburtsurkunde, sofern die Daten der OÖ. LKUF nicht bereits vorliegen
Ende der Mitversicherung
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Mitversicherung entfallen, endet auch die Anspruchsberechtigung des pflegenden Angehörigen.
Meldepflicht
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist (z.B. Beginn einer eigenen Krankenversicherung, Pensionsbezug, gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb des EWR, Ende der unentgeltlichen Pflege,...).
Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.
Ihre Meldung kann erfolgen:
- schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz - per E-Mail: datenmanagement@lkuf.at
- online: www.mylkuf.at
- per Fax: (0732) 66 82 21-89
Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte in Kopie vor. Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.