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Krankenversicherungsschutz im Ausland
Nachstehend finden Sie Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), zu speziellen Auslandskrankenscheinen und zur privaten Reiseversicherung.
Informationen zu speziellen Krankenbehandlungen im Ausland, Reiseimpfungen und Behandlungen außerhalb Oberösterreichs (jedoch innerhalb Österreichs)
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt für vorübergehende Aufenthalte (z.B. Urlaub) in folgenden Ländern: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Mit der EKVK können alle medizinisch notwendigen Sachleistungen wie Arztbesuch oder Spitalsaufenthalt zu den Bedingungen der örtlichen Sozialversicherung in Anspruch genommen werden.
Die EKVK ist direkt dem ausländischen Leistungserbringer (Ärztin bzw. Arzt, öffentliches Krankenhaus) vor Behandlungsbeginn vorzulegen. Ausgenommen davon sind lediglich Bosnien-Herzegowina und Serbien. In diesen Ländern wird nach Vorlage der EKVK bei der örtlich zuständigen Krankenkasse ein nationaler Krankenschein ausgestellt.
Die EKVK ist personengebunden, das heißt, dass für die bzw. den Versicherte/-n und jede/-n anspruchsberechtigte/-n Angehörige/-n auf Anforderung eine eigene EKVK ausgestellt wird.
Beachten Sie bitte, dass ab dem Zeitpunkt der Anforderung ein Bearbeitungszeitraum von mindestens 1 Woche zu berücksichtigen ist. Die EKVK kann per Internet, telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der OÖ. LKUF angefordert werden.
Die EKVK ist mehrere Jahre gültig, ein sorgfältiger Umgang ist daher besonders wichtig! Erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, die auf Ihrer Karte vermerkt ist, kann die EKVK neuerlich angefordert werden.
Der Verlust der EKVK ist umgehend schriftlich zu melden, da diese Karte gesperrt werden muss.
Wenn Sie aus einem anderen Versicherungsverhältnis bereits eine EKVK erhalten haben (Rückseite der e-card), ist eine neuerliche Anforderung bei der OÖ. LKUF nicht nötig. Bei der Leistungserbringung im Ausland besteht kein Unterschied zwischen der OÖ. LKUF und den anderen österreichischen Sozialversicherungsträgern.
Wer eine EKVK benutzt, ohne dass ein der Benützung zu Grunde liegender Anspruch besteht, haftet für die daraus entstehenden Schäden.
Spezieller Auslandskrankenschein
Für einen Aufenthalt in der Türkei gilt ein spezieller Auslandskrankenschein, der vorher bei einer örtlichen Krankenkasse gegen einen nationalen Krankenschein einzulösen ist. Dieser Auslandskrankenschein ist bei der OÖ. LKUF anzufordern.
EKVK oder Auslandskrankenschein wird nicht eingelöst
Wenn die EKVK oder der Auslandskrankenschein aus irgendwelchen Gründen (z.B. Privatkrankenhaus) nicht eingelöst werden kann oder nicht angenommen wird, sind die Behandlungskosten vorerst selbst zu bezahlen.
Um den entsprechenden Rückersatz zu bekommen, ist es notwendig, eine möglichst detaillierte und übersetzte Originalrechnung über die Krankenkosten, erforderlichenfalls inklusive ärztlicher Verordnung, vorzulegen.
Die Rückvergütung erfolgt nach den Tarifsätzen für Vertragseinrichtungen in Oberösterreich. Privatrechnungen sind meist deutlich höher. Es ist mit Eigenkosten zu rechnen.
Nicht übernommen werden:
- Heimtransport vom Urlaubsort
- Rückholdienst aus dem Ausland
- Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal oder an Land bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik
- in den jeweiligen Staaten übliche Selbstbehalte
Private Reiseversicherung
Da speziell bei Transporten, Bergungen, Überstellungen (keine LKUF-Vergütung möglich) sowie bei stationären Krankenhausaufenthalten (z.B. Privatkliniken) und Ärzt/-innen ohne Kassenvertrag sehr hohe Kosten anfallen können, ist es empfehlenswert, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, besonders dann, wenn man ein Land besucht, mit dem kein Abkommen besteht. Wenn bereits eine Zusatzversicherung (z.B. Kreditkartenunternehmen, ARBÖ/ÖAMTC-Schutzbrief) vorhanden ist, sollte man sich bei dieser erkundigen, inwieweit ein Versicherungsschutz gegeben ist.
Bestellung der EKVK oder Auslandskrankenscheine
online:
• Online-Bestellung
schriftlich:
• über die Mailbox im Onlineportal myLKUF (www.myLKUF.at)
• per E-Mail an kundenservice@lkuf.at
• per formlosem Schreiben an OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz
telefonisch:
• (0732) 66 82 21
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.