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Mitversicherung von Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Die OÖ. LKUF kann für Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres Leistungen gewähren. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in einer Schul- oder Berufsausbildung ist längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind nicht selbst krankenversichert ist.
Damit die OÖ. LKUF für Kinder weiterhin Leistungen erbringen kann, übermitteln Sie uns bitte zeitgerecht jeweils folgende Unterlagen in Kopie:
Bei Schulbesuch:
- Schulbesuchsbestätigung und
- jeweils laufend die aktuelle Finanzamtbestätigung über die weitere Gewährung der Familienbeihilfe
Bei Studium/Ausbildung:
- einmalig eine Inskriptionsbestätigung/Studienbestätigung bzw. eine Bestätigung über den Beginn der Ausbildung und
- jeweils laufend die aktuelle Finanzamtbestätigung über die weitere Gewährung der Familienbeihilfe
Bitte beachten Sie den Zeitraum für den die Familienbeihilfe gewährt wird und beantragen Sie rechtzeitig deren Verlängerung beim Finanzamt.
Bei Einstellung der Familienbeihilfe:
- semesterweise die aktuelle Bestätigung über die momentane Ausbildung (z.B. Inskriptions-/Studienbestätigung)
Bei Wiedergewährung der Familienbeihilfe senden Sie bitte die aktuelle Bestätigung ein.
Bei Präsenz- oder Zivildienst:
- Einberufungsbefehl und Entlassungsbescheinigung bzw. Zuweisungsbescheid
Hinweis: Während dieser Zeit besteht eine eigene Krankenversicherung, eine weitere Mitversicherung bei der OÖ. LKUF ist daher nicht möglich.
Ab Vollendung des 27. Lebensjahres:
Für Kinder in Ausbildung kann die beitragspflichtige Studentenversicherung längstens bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres abgeschlossen werden.
Nach Abschluss der Schulausbildung/des Studiums bzw. bei Erwerbslosigkeit/Arbeitssuche:
- Matura-, Abschluss-, Diplom-, Sponsionszeugnis (inkl. Abschlussdatum) und
- formlose schriftliche Bestätigung, dass keine eigene Krankenversicherung vorliegt und Mitteilung über den (voraussichtlich) weiteren Werdegang des Kindes mit Datumsangabe und eventuell bereits vorliegenden Nachweisen
Die Mitversicherung ist insgesamt maximal für 24 Monate möglich.
Eigene Krankenversicherung
(z.B. Lehr- bzw. Dienstverhältnis, Ferialarbeit, Praktikum, Selbstversicherung, Waisenrente, AMS-Bezug,…)
- schriftliche Mitteilung mit genauem Beginndatum bzw. betreffende Nachweise
Hinweis: Eine weitere Mitversicherung bei der OÖ. LKUF ist für die Dauer der eigenen Krankenversicherung nicht möglich. An die OÖ. LKUF erfolgt keine automatische Meldung.
Bei Erwerbsunfähigkeit:
- formloses Ansuchen um weitere Mitversicherung,
- aktuelles ärztliches Attest und
- Nachweis über eventuellen Pflegegeldbezug
Bei Teilnahme an einem Programm der Europäischen Gemeinschaften zur Förderung der Mobilität junger Menschen:
- Nachweise, aus denen die Teilnahme und die Dauer des Programmes hervorgehen
Die Mitversicherung ist längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.
Ende der Mitversicherung
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Mitversicherung entfallen, endet diese.
Meldepflicht:
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist (z.B. Beginn einer eigenen Krankenversicherung, Einstellung des Bezuges der Familienbeihilfe, Beendigung bzw. Unterbrechung der Ausbildung, Verehelichung,…).
Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.
Ihre Meldung kann erfolgen:
- schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz - per E-Mail: datenmanagement@lkuf.at
- online: www.mylkuf.at
- per Fax: (0732) 66 82 21-89
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.