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Ferialarbeit
In den Ferien möchten zahlreiche Schüler/-innen sowie Student/-innen Erfahrungen im Berufsleben sammeln und eigenes Geld verdienen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine eigene Krankenversicherung besteht. Die Mitversicherung von Angehörigen ist nicht möglich, wenn und solange Angehörige eine eigene Krankenversicherung haben.
In dieser Zeit werden an den jeweiligen Krankenversicherungsträger die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Leistungen sind daher beim betreffenden Versicherungsträger in Anspruch zu nehmen.
Ob es sich beim Praktikum im Zuge der Ausbildung, bei der Ferialarbeit und dergleichen um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, erfahren Sie beim Dienstgeber. An die OÖ. LKUF erfolgt keine automatische Meldung.
Die Krankenversicherung besteht, wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet und bei einer eventuellen Urlaubsersatzleistung.
Bitte teilen Sie der OÖ. LKUF das genaue Beginn- und Enddatum der Krankenversicherung unverzüglich mit. Dadurch soll gewährleistet sein, dass für Ihr Kind bis zum Beginn der eigenen Krankenversicherung Leistungen übernommen werden können und Ihr Kind auch nach dem Ende zeitgerecht bei der OÖ. LKUF wieder mitversichert ist.
Ihre Meldung ist wichtig, damit die OÖ. LKUF nicht irrtümlich Leistungen übernimmt, wenn bei der Ärztin bzw. beim Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus nicht über die zuständige Krankenversicherung abgerechnet wird.
Urlaubsersatzleistung
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Urlaubsanspruch nicht oder nicht zur Gänze aufgebraucht wurde, hat der Dienstgeber den noch offenen Urlaubsanspruch auszuzahlen. Eine Urlaubsersatzleistung ist die finanzielle und beitragspflichtige Abgeltung für nicht verbrauchten Urlaub. Auch an diesen Tagen besteht eine eigene Krankenversicherung! Das Ende der Krankenversicherung ist somit das Ende des Entgeltanspruches.
Geringfügige Beschäftigung
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn daraus kein höheres Entgelt als EUR 475,86 (Stand: 2021) im Kalendermonat gebührt.
Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, besteht lediglich eine Unfallversicherung. Eine Meldung an die OÖ. LKUF ist in diesem Fall nicht nötig.
Ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, erfahren Sie beim Dienstgeber. Allgemeine Auskünfte zur Geringfügigkeit kann die Österreichische Gesundheitskasse erteilen.
Arbeiten im Ausland
Auch Tätigkeiten im Ausland unterliegen der Meldepflicht. Damit die weitere Mitversicherung geprüft werden kann, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis, aus dem Zeitraum, Verdienst und ggf. Art der Tätigkeit hervorgehen. Besteht aufgrund der Tätigkeit im Ausland eine eigene Pflichtversicherung, ist eine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen bei der OÖ. LKUF nicht möglich.
Meldepflicht
Bitte beachten Sie, dass jede für die Anspruchsberechtigung oder ihren Verlust maßgebende Tatsache innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist. Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.
Ihre Meldung kann erfolgen:
- telefonisch: (0732) 66 82 21
- schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz - per E-Mail: datenmanagement@lkuf.at
- online: www.mylkuf.at
- per Fax: (0732) 66 82 21-89
Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte in Kopie vor.
Häufige Fragen and Antworten
Bitte teilen Sie uns das genaue Beginn- und Enddatum der Krankenversicherung mit, damit wir für Ihren Sohn bis zum Beginn bzw. nach dem Ende der Krankenversicherung und nicht während seiner eigenen Krankenversicherung Leistungen übernehmen. Den genauen Zeitraum der Krankenversicherung erfahren Sie beim Dienstgeber. Bitte beachten Sie einen eventuellen Urlaubsanspruch.
Da es immer wieder vorkommt, dass aus verschiedenen Gründen irrtümlich Rechnungen von Ärzt/-innen oder Krankenhäusern bzw. Rezepte der OÖ. LKUF zur Rückvergütung vorgelegt werden, ist es sehr wichtig, dass der genaue Zeitraum der Krankenversicherung der OÖ. LKUF gemeldet wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die OÖ. LKUF nicht irrtümlich Leistungen übernimmt.
Ja, nicht in Anspruch genommener Urlaub muss vom Dienstgeber ausbezahlt werden. Für die Tage des nicht konsumierten Urlaubs besteht auch noch nach dem Ende der Ferialarbeit eine eigene Krankenversicherung.
Wir vermerken uns vorerst den Beginn der Ferialarbeit. Wenn das genaue Ende der Versicherung geklärt ist, kann dies jederzeit telefonisch oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) nachgemeldet werden. Bitte beachten Sie einen eventuellen Urlaubsanspruch.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.