Logo LKUF OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
myLKUF Portal Anfrage Suche
Menü
  • Leistungen
    • Arbeitsunfähigkeit von Vertragslehrpersonen
    • Diabetikerversorgung
    • Fahrt- und Transportkosten
    • Freiwillige Leistungen für behinderte oder schwer erkrankte Personen
    • Genesungsaufenthalt
    • Heilbehelfe und Hilfsmittel
    • Impfungen
    • Krankenbehandlungen im Ausland und außerhalb Oberösterreichs
    • Krankenhausbehandlungen
    • Kuren
    • Medikamente
    • Meldepflicht
    • Psychotherapie - Psychologische Diagnostik
    • Rehabilitation
    • Rezeptgebühr
    • Rückvergütung von Arzthilfe und Krankenkosten
    • Schwangerschaft und Geburt
    • Therapieangebote
    • Unfall- bzw. Verletzungsbericht
    • Unsere Angebote für erfolgreiches Abnehmen
    • Vorsorgeuntersuchung
    • Wochengeld für Vertragslehrerinnen
    • Zahnheilkunde
    • Lehrer-Sterbekasse der OÖ. LKUF
  • Versicherungsschutz
  • Formulare
  • Kurhäuser
  • VITAfit
  • Publikationen
  • Service
  • Über uns
  1. Startseite
  2. Versicherungsschutz
  3. Eigene Krankenversicherung von Angehörigen
Versicherungsschutz
  • Änderungsmeldungen
  • Krankenversicherungsschutz im Ausland
  • Mehrfachversicherung von Hauptversicherten
  • Auslandsrenten
  • Schwangerschaft und Geburt
  • Angehörige - Allgemeines
  • Kinder
  • Kinder ab 18 Jahren
  • Eigene Krankenversicherung von Angehörigen
  • Ferialarbeit
  • Ehegatt/-innen und eingetragene Partner/-innen
  • Lebensgefährt/-innen und haushaltsführende Angehörige
  • Geschiedene Ehegatt/-innen und frühere eingetragene Partner/-innen
  • Pflegende Angehörige
  • Beitragspflichtige Mitversicherung

Eigene Krankenversicherung von Angehörigen

Die Mitversicherung von Angehörigen ist nicht möglich, wenn und solange Angehörige eine eigene Krankenversicherung haben. In dieser Zeit werden an den jeweiligen Krankenversicherungsträger die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Leistungen sind daher beim betreffenden Versicherungsträger in Anspruch zu nehmen.

Ob eine eigene Krankenversicherung vorliegt, erfahren Sie beim jeweiligen Dienstgeber oder der jeweiligen Krankenkasse. An die OÖ. LKUF erfolgt keine automatische Meldung.

Eine eigene Krankenversicherung liegt zum Beispiel vor:

  • Ferialarbeit, Praktikum
  • Präsenz- oder Zivildienst
  • Lehre
  • Dienstverhältnis
  • AMS-Bezug
  • Pensionsbezug
  • Witwerpension, Witwenpension
  • Waisenpension
  • mehrfach geringfügige Beschäftigung (wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet)
  • Selbstversicherung lt. ASVG
  • selbstständige Erwerbstätigkeit

Die Mitversicherung einer bzw. eines Angehörigen bei einem anderen Elternteil (anderer Versicherungsträger) zählt nicht als eigene Krankenversicherung.

Eine eigene Krankenversicherung tritt unabhängig vom Bezug der Familienbeihilfe oder einer Ausbildung ein.

Bitte teilen Sie der OÖ. LKUF das genaue Beginn- und Enddatum der Krankenversicherung unverzüglich mit. Dadurch soll gewährleistet sein, dass für Ihre/-n Angehörige/-n bis zum Beginn der eigenen Krankenversicherung Leistungen übernommen werden können bzw. nach dem Ende der Krankenversicherung Ihr/-e Angehörige/-r zeitgerecht bei der OÖ. LKUF wieder mitversichert ist. Ihre Meldung ist wichtig, damit die OÖ. LKUF nicht irrtümlich Leistungen übernimmt, wenn bei der Ärztin bzw. beim Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus nicht über die zuständige Krankenversicherung abgerechnet wird.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Mitglieder übersehen, dass Angehörige eine eigene Krankenversicherung haben. Wenn in diesem Fall Leistungen von der OÖ. LKUF bezahlt werden, kommt es zu Rückforderungen, oft in beträchtlicher Höhe. Wir ersuchen Sie im eigenen Interesse, eine eigene Krankenversicherung von Angehörigen mit genauer Datumsangabe (Beginn- bzw. Enddatum) sofort schriftlich zu melden. Die Meldungen nehmen wir auch gerne per Fax oder E-Mail entgegen.

Sollte ab Ende der eigenen Krankenversicherung eine weitere Mitversicherung gewünscht sein, prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Wiederanmeldung.

Geringfügige Beschäftigung

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn daraus kein höheres Entgelt als EUR 475,86 (Stand: 2021) im Kalendermonat gebührt.
Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, besteht lediglich eine Unfallversicherung. Eine Meldung an die OÖ. LKUF ist in diesem Fall nicht nötig.

Ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, erfahren Sie beim Dienstgeber. Allgemeine Auskünfte zur Geringfügigkeit kann die Österreichische Gesundheitskasse erteilen.

Tageweise Beschäftigung

Beachten Sie bitte, dass eine Krankenversicherung auch tageweise bestehen kann, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, wo man vom Dienstgeber nur an den Tagen der Beschäftigung bei der jeweiligen Krankenkasse angemeldet wird. Genauere Auskünfte erteilt der jeweilige Dienstgeber. An den einzelnen Tagen, an denen eine eigene Krankenversicherung vorliegt, besteht kein Leistungsanspruch bei der OÖ. LKUF.

Arbeiten im Ausland

Auch Tätigkeiten im Ausland unterliegen der Meldepflicht. Damit die weitere Mitversicherung geprüft werden kann, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis, aus dem Zeitraum, Verdienst und ggf. Art der Tätigkeit hervorgehen. Besteht aufgrund der Tätigkeit im Ausland eine eigene Pflichtversicherung, ist eine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen bei der OÖ. LKUF nicht möglich.

Meldepflicht

Bitte beachten Sie, dass jede für die Anspruchsberechtigung oder ihren Verlust maßgebende Tatsache innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist. Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.

Ihre Meldung kann erfolgen:

  • schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
    Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz
  • per E-Mail: datenmanagement@lkuf.at
  • online: www.mylkuf.at
  • per Fax: (0732) 66 82 21-89

Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte in Kopie vor. Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.

Downloads

  • Informationsblatt Schwangerschaft und Geburt
  • Informationsblatt Beitragsfreie Mitversicherung
  • Informationsblatt Krankenbehandlungen im Ausland
  • Informationsblatt Meldepflicht
  • Satzungsanhang

Serviceangebote für unsere Mitglieder

assets/img/icon-app.svg

myLKUF Portal

Mit unserem Onlineportal myLKUF können Sie Unterlagen (z.B. Arztrechnungen) einreichen und Ihre Leistungsinformationen abfragen.

myLKUF-Portal
assets/img/icon-service.svg

Unser Kundenservice

Haben Sie Fragen? Unser Kundenservice ist für Sie da!

Kontaktinfos
So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand – der LKUF-Newsletter!

Melden Sie sich noch heute zum LKUF-Newsletter an!

Jetzt anmelden
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Unser Kundenservice

Leonfeldner Straße 11
Postfach 200
4041 Linz

Telefon +43 732 66 82 21
Telefax +43 732 66 82 21-89
E-Mail kundenservice@lkuf.at

Infos & Kontakt
  • myLKUF
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Anfahrtsplan
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • © 2021 LKUF
  • Impressum
footer01
footer01
footer01

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Erfahren Sie mehr über Datenschutz & die Verwendung von Cookies.