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Mitversicherung von Ehegatt/-innen und eingetragenen Partner/-innen
Eine Mitversicherung von Ehegatt/-innen und eingetragenen Partner/-innen ist nur möglich,
- solange keine eigene Krankenversicherung bzw. Versicherungspflicht besteht.
- wenn die bzw. der Angehörige ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hat.
- falls im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die nach inländischen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung begründet oder eine Pension aufgrund dieser Erwerbstätigkeit bezogen wird. Dies gilt auch entsprechend für eine Beschäftigung bei einer internationalen Organisation.
- wenn die bzw. der Angehörige kein bestimmtes Kammermitglied bzw. daraus Pensionsbezieher/-in ist.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- vom Mitglied vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Ansuchen um Mitversicherung von Angehörigen“
- Bestätigung über das Ende der letzten Krankenversicherung
- Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde, sofern diese der OÖ. LKUF nicht bereits vorliegt
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Mitversicherung nicht beitragsfrei und es ist der Zusatzbeitrag für mitversicherte Angehörige zu entrichten.
Ende der Mitversicherung
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Mitversicherung entfallen, endet auch die Anspruchsberechtigung der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners.
Meldepflicht
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist (z.B. Beginn einer eigenen Krankenversicherung, Pensionsbezug, gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb des EWR, Scheidung, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft,...).
Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.
Ihre Meldung kann erfolgen:
- schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz - per E-Mail: datenmanagement@lkuf.at
- online: www.mylkuf.at
- per Fax: (0732) 66 82 21-89
Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte in Kopie vor.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.