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Anspruchsberechtigung für Angehörige
Hauptversicherte haben für sich und ihre Angehörigen Anspruch auf Leistungen bei der OÖ. LKUF. Eine Mitversicherung von Angehörigen ist daher nur möglich, wenn auch die bzw. der Hauptversicherte Anspruch auf Leistungen bei der OÖ. LKUF hat.
Als Angehörige gelten:
- Kinder (eheliche, uneheliche, legitimierte Kinder, Wahl-, Stief-, Enkel- und Pflegekinder)
- Ehegatt/-innen, eingetragene Partner/-innen
- Lebensgefährt/-innen, haushaltsführende Angehörige
- Geschiedene Ehegatt/-innen, frühere eingetragene Partner/-innen
- pflegende Angehörige
Eine Mitversicherung von Angehörigen ist nur möglich, wenn und solange keine eigene Krankenversicherung bzw. Versicherungspflicht besteht!
Die Mitversicherung einer bzw. eines Angehörigen bei einem anderen Versicherungsträger zählt nicht als eigene Krankenversicherung.
Weiters ist zu berücksichtigen, dass zur Mitversicherung von Ehegatt/-innen, eingetragenen Partner/-innen, Lebensgefährt/-innen, haushaltsführenden Angehörigen, Kindern, Wahl-, Stief-, Enkel- und Pflegekindern, geschiedenen Ehegatt/-innen, früheren eingetragenen Partner/-innen oder pflegenden Angehörigen gewisse gesetzliche Kriterien nachweislich erfüllt sein müssen.
Ende der Mitversicherung
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Mitversicherung entfallen, endet diese.
Meldepflicht
Bitte beachten Sie, dass jede für die Anspruchsberechtigung oder ihren Verlust maßgebende Tatsache innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist. Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.
Ihre Meldung kann erfolgen:
- schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz - per E-Mail: datenmanagement@lkuf.at
- online: www.mylkuf.at
- per Fax: (0732) 66 82 21-89
Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte in Kopie vor. Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.