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Meldepflicht

Gemäß Oö. LKUFG haben die Mitglieder der OÖ. LKUF alle für die Anspruchsberechtigung oder deren Verlust maßgebenden Tatsachen binnen zwei Wochen zu melden. Bei Verletzung der Meldepflicht kann es zu Nichtübernahme oder Rückforderung von Krankenkosten kommen.

Jede Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ist der OÖ. LKUF schriftlich (mit Datumsangabe) umgehend zu melden.

Eine Kopie der entsprechenden Urkunde ist vorzulegen bei:

  • Verehelichung bzw. eingetragnener Partnerschaft
  • Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
  • Wiederannahme des früheren Familiennamens nach Scheidung
  • Namensänderung
  • Legitimation oder Namensgebung bei Kindern
  • Geburt, Adoption oder Pflegschaft eines Kindes

Formlos schriftlich kann gemeldet werden:

  • Änderung der Adresse
  • Änderung der Bankverbindung (IBAN + BIC)
  • Abschluss oder Stornierung einer Zusatzversicherung
  • Abmeldung von Mitversicherten (Beginn eines Dienstverhältnisses mit Datumsangabe,...)
  • Beginn oder Ende einer anderen Krankenversicherung (mit Datumsangabe)
  • Rente aus dem Ausland (Kopie des Rentenbescheides bitte einsenden)

Eine beitragsfreie Mitversicherung endet bei:

  • Absolvierung eines Praktikums
  • Beginn eines Dienstverhältnisses mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Tätigkeit mit freiem Dienstvertrag
  • Ferialarbeit (Meldung auch telefonisch möglich)
  • Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst (Kopie des Einberufungsbefehls sowie der Entlassungsbescheinigung oder Kopie des Zuweisungsbescheides zum Zivildienst bitte einsenden)
  • eigenem Pensionsbezug (Kopie des Pensionsbescheides bitte einsenden)

Wichtige Hinweise:

  • Jede eigene Krankenversicherung schließt eine weitere beitragsfreie Mitversicherung bei der OÖ. LKUF aus.
  • Sollten Sie als Hauptversicherte/-r der OÖ. LKUF neben Ihrer Tätigkeit als Landeslehrer/-in ein anderes Arbeitsverhältnis oder einen Pensionsbezug haben, ist dies der OÖ. LKUF ebenfalls zu melden (Doppelversicherung).

myLKUF

Mit unserem Onlineportal myLKUF (www.mylkuf.at) können Sie uns ganz einfach unter "Meine Daten" Änderungen Ihrer Daten (Bankverbindung, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) bekannt geben oder die entsprechenden Unterlagen mit myLKUF elektronisch einreichen (als Versicherungsunterlage).

Unfälle

Diese sind innerhalb von zwei Wochen mit dem Formular "Unfall- bzw. Verletzungsbericht" zu melden. Dieses finden Sie auf unserer Website.

Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.

Downloads

  • Informationsblatt Meldepflicht
  • Unfall- bzw. Verletzungsbericht
  • Satzungsanhang

Serviceangebote für unsere Mitglieder

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Mit unserem Onlineportal myLKUF können Sie Unterlagen (z.B. Arztrechnungen) einreichen und Ihre Leistungsinformationen abfragen.

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