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Zahntechnik

Zahnprothesen und Kronen sind bei Einhaltung einer fünfjährigen Mindestgebrauchsdauer nicht bewilligungspflichtig. Die Vergütung beträgt 90 % des Rechnungsbetrages bis zum angeführten Höchstvergütungssatz:

1. Kunststoffprothesen-Neuherstellung Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)
a) Totalprothese als Dauerversorgung 828,00
b) Platte für Immediat (Tragedauer mind. zwölf Wochen)
    oder Teilprothese
297,00
c) Zahn, pro Einheit 22,50
d) Klammer (eine mehrarmige Klammer, jedoch nur
    in einfacher Ausführung)
22,50
2. Reparaturen an Kunststoffprothesen Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)
a) Reparatur gesprungener oder gebrochener Platten,
    Wiederbefestigung je Zahn oder Klammer
68,40
b) Ersatz eines Zahnes oder einer Klammer, 
    Erweiterung um einen Zahn, Anbringung eines
    Saugers, künstliches Zahnfleisch ergänzen
    (Teilunterfütterung)
85,50
c) Leistung gemäß a) und b) gemeinsam bzw. zwei
    Leistungen gemäß a) oder b)
108,00

d) Mehr als zwei Leistungen (Einheiten) wie
    vorstehend, totale Unterfütterung eines partiellen
    Zahnersatzstückes, Obturator

121,50
e) totale Unterfütterung totaler Zahnersatzstücke

139,50

 

Werden bei totalen Unterfütterungen von Prothesen auch Leistungen nach a), b) oder c) notwendig, können diese gesondert vergütet werden.

3. Metallgerüstprothesen-Neuherstellung Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)
a) einschließlich fortgesetzter Klammer, Aufruhen und
    Zahnklammern
864,00
b) Zahn pro Einheit 22,50
4. Reparaturen an Metallgerüstprothesen Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)
x) Anlöten einer Retention, Klammer oder Aufruhe 97,20
y) zwei Leistungen gemäß x), Reparatur eines
    Metallbügels oder einer fortgesetzten
    Klammer
117,00
z) mehr als zwei Leistungen gemäß x) oder y),
    Erweiterung der Metallbasis
131,40

 

Reparaturen im Kunststoffbereich an Metallgerüstprothesen werden nach dem Tarif für Reparaturen von Kunststoffprothesen (Punkt 2. a) bis 2. d)) vergütet. Die unter x) bis z) angeführten Leistungen können gesondert vergütet werden.

5. Kronen und Brücken Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)
Kronen, Stiftzähne, Brückenglieder und dgl.
pro Einheit (Provisorien sind im Höchstsatz enthalten)
338,40
gegossener Stiftaufbau 65,70
6. Inlay Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)
einflächig 85,50
zweiflächig 144,00
dreiflächig/Onlay/Teilkrone 207,00

 

Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.

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  • Informationsblatt Zahnheilkunde
  • Tarife für konservierend-chirurgische Zahnbehandlungen
  • Satzungsanhang

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