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Zahnimplantate
Für Zahnimplantate einschließlich der hierfür notwendigen Vorbehandlungen ist sowohl bei Inanspruchnahme von Zahnbehandler/-innen als auch in Krankenanstalten die vorherige Genehmigung der OÖ. LKUF einzuholen.
Zur Beurteilung einer Kostenbeteiligung ist ein Kostenvoranschlag einschließlich einer fachärztlichen Begründung, aus der auch die Restbezahlung hervorgeht (falls vorhanden ein Panoramaröntgen), vorzulegen. Ein stationärer Aufenthalt ist in der Regel nicht erforderlich. Bei ambulanten und tagesklinischen Behandlungen ist für jedes bewilligte Implantat eine freiwillige Leistung analog des Höchstsatzes einer Zahnkrone (derzeit EUR 338,40) möglich.
Auch im Fall einer Kostenbeteiligung der OÖ. LKUF ist mit relativ hohen Eigenkosten zu rechnen.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.