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LKUF-Zahnprophylaxe
Das Konzept des „LKUF-Prophylaxeprogrammes“ sieht vor, durch systematische Vorbeugung von Erkrankungen im Zahn- und Kieferbereich die Notwendigkeit kurativer und restaurativer Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren.
Minimalanforderung für eine Leistung
Das LKUF-Prophylaxeprogramm wurde auf Basis des bundeseinheitlichen Prophylaxeprogramms als Minimalanforderung definiert.
Dieses beinhaltet das LKUF-Prophylaxeprogramm:
- Instruktionsgespräch
- 10 ml Chlorhexedinspülung 1 Minute lang zur Keimreduktion
- eventuell Anfärben der Zähne vor der Behandlung
- Plaquediagnose
- Fluoridpaste interdental möglichst im trockenen Arbeitsfeld verteilen
- Bedarfsorientierte professionelle mechanische Zahnreinigung: a. Entfernung von Zahnstein, Konkrementen und Verfärbungen unter Zuhilfenahme des Ultraschalls, von Handinstrumenten, Bürstchen und Pulverstrahlgeräten
- Gegebenenfalls Endanfärben zur Kontrolle des Reinigungserfolges
b. Nach erfolgter Reinigung eine Politur mit langsam laufendem Winkelstück, Gumminapf und Gummispitze, Bürstchen und Polierpaste
Vergütung
90 % des Rechnungsbetrages bis maximal EUR 60,00 pro Kalenderjahr.
Wichtiger Hinweis:
Wir bitten um Verständnis, dass nur dann eine Leistung erbracht werden kann, wenn erkennbar ist, dass oben angeführte Voraussetzungen erfüllt wurden. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist auf der Originalrechnung die Behandlung unbedingt als „LKUF-Prophylaxeprogramm“ zu bezeichnen. Die oberösterreichischen Zahnärzt/-innen wurden von der OÖ. Ärztekammer über dieses Programm informiert.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.