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Rezeptgebührenbefreiung
bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit
Auf Antrag (Formular) können 2021 folgende Personen von der Rezeptgebühr befreit werden:
- Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Grenzwerte nicht übersteigen:
- » Alleinstehende: EUR 1.000,48
» Ehepaare: EUR 1.578,36
- Bei Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen, erhöhen sich diese Grenzbeträge:
- » Alleinstehende: EUR 1.150,55
» Ehepaare: EUR 1.815,11
Alle diese Grenzbeträge erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende unversorgte Kind um EUR 154,37
Leben mit der bzw. dem Antragsteller/-in Personen im Haushalt, die über ein eigenes Einkommen verfügen, so wird dieses Einkommen ebenfalls berücksichtigt.
Hinweise:
- Das Formular ist auch hier rechts im Downloadbereich oder über den Menüpunkt "Formulare" über unsere Website erhältlich.
- Wird eine Rezeptgebührenbefreiung bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit erteilt, so gilt diese auch für alle mitversicherten Angehörigen. Für jede Person wird eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung ausgestellt, welche unaufgefordert der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt vorgelegt werden muss.
bei anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten
Versicherte mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit können anhand eines formlosen Antrages für Medikamente, die in ursächlichem Zusammenhang mit der anzeigepflichtigen Krankheit notwendig sind, von der Rezeptgebühr befreit werden. Dem Antrag ist eine ärztlich bestätigte Medikamentenaufstellung beizulegen.
Nach Überprüfung und Beurteilung durch unsere Konsiliarärztin oder unseren Konsiliararzt erhalten Sie eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung für die mit der anzeigepflichtigen Krankheit in ursächlichem Zusammenhang notwendigen Medikamente. Diese Bestätigung ist der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt unaufgefordert vorzulegen.
bei Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze
Zur Entlastung bei hohem Medikamentenbedarf und geringem Einkommen muss jede/-r Versicherte nur solange die Rezeptgebühr zahlen, bis sie bzw. er im laufenden Kalenderjahr einen Betrag von 2 % des Jahresnettoeinkommens erreicht; mindestens jedoch 37 Rezeptgebühren pro Kalenderjahr.
Antragstellung
Zur Einleitung des Verfahrens auf Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze ist vom Mitglied bei der OÖ. LKUF vorzulegen:
- formloser Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze
- Originalrechnungen über die bereits entrichteten Rezeptgebühren
- Einkommensnachweis
bei Pensionist/-innen: Vorlage des aktuellen Lohnzettels durch das Mitglied
Aktive Lehrpersonen: Einkommensnachweis wird durch die OÖ. LKUF bei der Personalverrechnung des Landes OÖ. angefordert
Ermittlung des Jahresnettoeinkommens
Die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens für die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze erfolgt
- bei Pensionist/-innen aufgrund der aktuellen Nettopension
- bei aktiven Lehrpersonen aufgrund des von der Personalverrechnung des Landes OÖ. vorgelegten Einkommensnachweises
Mindestanzahl der Rezeptgebühren
Jede/-r Versicherte hat mindestens 37 Rezeptgebühren pro Jahr zu bezahlen.
Rezeptgebühren, die von der bzw. dem Versicherten für mitversicherte Angehörige bezahlt wurden, werden für die Errechnung der 2-%-Obergrenze miteinberechnet.
Gutschriften
Kommt es dazu, dass die bzw. der Versicherte noch Rezeptgebühren bezahlt hat, obwohl die Obergrenze bereits erreicht wurde, so werden die zuviel bezahlten Rezeptgebühren der bzw. dem Versicherten rückvergütet.
Hinweise:
- Wird eine Rezeptgebührenbefreiung bei Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze erteilt, so gilt diese auch für alle mitversicherten Angehörigen. Für jede Person wird eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung ausgestellt, welche unaufgefordert der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt vorgelegt werden muss.
- Die Rezeptgebührenbefreiung hat jeweils nur für das antragsrelevante Kalenderjahr Gültigkeit.
- Es können nur tatsächlich erbrachte Rezeptgebühren zur Berechnung herangezogen werden. Beträge von Privatankäufen oder Medikamentenkosten unter der Rezeptgebühr fließen nicht in die Berechnung mit ein.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.