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Stationäre Rehabilitation
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen kommen dann in Betracht, wenn andere Möglichkeiten der ambulanten Behandlung oder Rehabilitation nicht ausreichend bzw. für die Patientin oder den Patienten auf Grund ihres bzw. seines körperlichen und geistigen Zustandes nicht zumutbar sind.
Die Unterbringung erfolgt in geeigneten Einrichtungen der Pensionsversicherungsträger, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und dgl..
Vertragsrehazentren der OÖ. LKUF:
Herz-Kreislauf | HerzKreislauf-SKA, Bad Ischl | |
Neurologie | Neurocare Rehaklinik, Salzburg | |
Klinik Wilhering GmbH, Wilhering | ||
Klinik Jesuitenschlössl, Passau | ||
Klinik Maria Theresia, Bad Radkersburg | ||
Neurologisches Zentrum Gmundnerberg, Altmünster | ||
Rehaklinik Enns GmbH, Enns | ||
Orthopädie | Klinik Maria Theresia, Bad Radkersburg | |
Klinik Wilhering GmbH, Wilhering | ||
Revital Aspach GmbH & CoKG, Aspach | ||
Sanatorium Rupp, St. Georgen/A. | ||
Oberndorf Betriebs-GmbH, Oberndorf | ||
Onkologie | Der Sonnberghof, Bad Sauerbrunn | |
St. Veit im Pongau Betriebs-GmbH, St. Veit/P. | ||
Psychische Erkrankung | Eggenburg GmbH, Gars am Kamp | |
Klinik Jesuitenschlössl, Passau | ||
Klinik Pirawarth, Bad Pirawarth | ||
Privatklinik Hollenburg, Krems-Hollenburg | ||
Privatklinik St. Radegund | ||
Sonnenpark Bad Hall - Pro Mente Reha, Bad Hall | ||
Pneumologie | Rehaklinik Enns GmbH, Enns | |
Unfall- u. Neurochirurgie | Oberndorf Betriebs-GmbH, Oberndorf |
Aufenthaltsdauer:
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt je nach Indikation 21/22, 28/29 oder 43 Tage.
Gültigkeitsdauer der Bewilligung:
Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ist von der jeweiligen Indikation abhängig und bewegt sich daher zwischen 4 Monaten und einem Jahr. Nach Ablauf des von der OÖ. LKUF vorgegebenen Zeitraumes verliert die Bewilligung automatisch ihre Gültigkeit.
Weiters erlischt der Anspruch auf Rehabilitation, wenn der vom Rehazentrum vorgegebene Termin ohne ausführliche medizinische Begründung von der bzw. dem Versicherten nicht eingehalten wird.
Antrag auf Dienstfreistellung:
Aktive Lehrpersonen müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei einer bewilligten stationären Rehabilitation für den Aufenthaltszeitraum einen Antrag auf Dienstfreistellung an die Bildungsdirektion für OÖ. stellen. Den Antrag auf Dienstfreistellung erhalten Sie mit unserem Bewilligungsschreiben.
Vergütung:
In Vertragseinrichtungen werden 90 % der vertraglich festgesetzten Tarifsätze refundiert. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen der OÖ. LKUF und den betreffenden Rehabilitationseinrichtungen. In Nicht-Vertragsrehazentren, 90 % der Tarife der Sozialversicherungsträger.
Die Aufzahlungskosten für einen Aufenthalt in einem Einbettzimmer, Komfortzimmer, für Begleitpersonen sowie für zusätzlich gewünschte Therapien außerhalb des Therapieplanes werden von der OÖ. LKUF nicht übernommen.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.