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Rehabilitation
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Stationäre Rehabilitation

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen kommen dann in Betracht, wenn andere Möglichkeiten der ambulanten Behandlung oder Rehabilitation nicht ausreichend bzw. für die Patientin oder den Patienten auf Grund ihres bzw. seines körperlichen und geistigen Zustandes nicht zumutbar sind.

Die Unterbringung erfolgt in geeigneten Einrichtungen der Pensionsversicherungsträger, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und dgl..

Vertragsrehazentren der OÖ. LKUF:

Herz-Kreislauf   HerzKreislauf-SKA, Bad Ischl
     
Neurologie   Neurocare Rehaklinik, Salzburg
    Klinik Wilhering GmbH, Wilhering
    Klinik Jesuitenschlössl, Passau
    Klinik Maria Theresia, Bad Radkersburg
    Neurologisches Zentrum Gmundnerberg, Altmünster
    Rehaklinik Enns GmbH, Enns
     
Orthopädie   Klinik Maria Theresia, Bad Radkersburg
    Klinik Wilhering GmbH, Wilhering
    Revital Aspach GmbH & CoKG, Aspach
    Sanatorium Rupp, St. Georgen/A.
    Oberndorf Betriebs-GmbH, Oberndorf
     
Onkologie   Der Sonnberghof, Bad Sauerbrunn
    St. Veit im Pongau Betriebs-GmbH, St. Veit/P.
     
Psychische Erkrankung   Eggenburg GmbH, Gars am Kamp
    Klinik Jesuitenschlössl, Passau
    Klinik Pirawarth, Bad Pirawarth
    Privatklinik Hollenburg, Krems-Hollenburg
    Privatklinik St. Radegund
    Sonnenpark Bad Hall - Pro Mente Reha, Bad Hall
     
Pneumologie   Rehaklinik Enns GmbH, Enns
     
Unfall- u. Neurochirurgie   Oberndorf Betriebs-GmbH, Oberndorf

Aufenthaltsdauer:

Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt je nach Indikation 21/22, 28/29 oder 43 Tage.

Gültigkeitsdauer der Bewilligung:

Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ist von der jeweiligen Indikation abhängig und bewegt sich daher zwischen 4 Monaten und einem Jahr. Nach Ablauf des von der OÖ. LKUF vorgegebenen Zeitraumes verliert die Bewilligung automatisch ihre Gültigkeit.

Weiters erlischt der Anspruch auf Rehabilitation, wenn der vom Rehazentrum vorgegebene Termin ohne ausführliche medizinische Begründung von der bzw. dem Versicherten nicht eingehalten wird.

Antrag auf Dienstfreistellung:

Aktive Lehrpersonen müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei einer bewilligten stationären Rehabilitation für den Aufenthaltszeitraum einen Antrag auf Dienstfreistellung an die Bildungsdirektion für OÖ. stellen. Den Antrag auf Dienstfreistellung erhalten Sie mit unserem Bewilligungsschreiben.

Vergütung:

In Vertragseinrichtungen werden 90 % der vertraglich festgesetzten Tarifsätze refundiert. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen der OÖ. LKUF und den betreffenden Rehabilitationseinrichtungen. In Nicht-Vertragsrehazentren, 90 % der Tarife der Sozialversicherungsträger. 

Die Aufzahlungskosten für einen Aufenthalt in einem Einbettzimmer, Komfortzimmer, für Begleitpersonen sowie für zusätzlich gewünschte Therapien außerhalb des Therapieplanes werden von der OÖ. LKUF nicht übernommen.

Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.

Downloads

  • Informationsblatt Rehabilitation
  • Ansuchen für Reha-Aufenthalt
  • Satzungsanhang

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Mit unserem Onlineportal myLKUF können Sie Unterlagen (z.B. Arztrechnungen) einreichen und Ihre Leistungsinformationen abfragen.

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