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Psychotherapie - Psychologische Diagnostik
  • Freiberufliche Psychotherapeut/-innen
  • Ärztliche Psychotherapie
  • Psychotherapie bei PROGES
  • Clearingstelle für Psychotherapie
  • Klinisch-psychologische Diagnostik

Psychotherapie - Psychologische Diagnostik

Eine Psychotherapie wird nur aufgrund einer psychischen Störung, die als Krankheit anzusehen ist, vergütet. Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht. Beratungs-, Seminar- und Kurskosten für schulische, familiäre oder berufliche Probleme werden nicht refundiert.

Eine Psychotherapie ist bei folgenden Behandlungsstellen möglich:

Freiberufliche Psychotherapeut/-innen

  • Die Behandlungsberechtigung ist durch die Eintragung in die Psychotherapeutenliste des zuständigen Bundesministeriums gewährleistet.
    Onlineabfrage: ipp.bmgfj.gv.at
  • Spätestens vor der zweiten Sitzung muss nachweislich eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben. Diese Bestätigung (Zuweisung) ist mit den ersten Rechnungen vorzulegen.
  • Vor Ablauf der ersten zehn Einheiten ist ein Verlängerungsantrag zur Bewilligung der Weiterbehandlung vorzulegen.
  • Unverbindlicher Empfehlungstarif
    Einzeltherapie (50 Min.) EUR 70,00
  • Vergütung:
    Einzeltherapie (50 Min.)
    90 % von EUR 53,00
    Gruppentherapie pro Person (90 Min.)
    90 % von EUR 16,00
    (mind. 3, max. 10 Teilnehmer/-innen und max. zwei Sitzungen pro Tag)

Ärztliche Psychotherapie

  • Berechtigt sind:
    • Fachärzt/-innen für Psychiatrie bzw. Neurologie
    • Ärzt/-innen mit Ärztekammerzusatzausbildung - Psychotherapeutische Medizin (Modul III)
    • Ärzt/-innen mit Psychotherapieausbildung gemäß den Richtlinien des zuständigen Bundesministeriums. 
      Onlineabfrage: http://ipp.bmgfj.gv.at
  • Ab der 11. Sitzung sind eine ausreichende medizinische Begründung und Prognose erforderlich.
  • Vergütung: Einzeltherapie (50 Min.)
    90 % von EUR 87,27 gemäß Honorarordnung für Vertragsärzte

Psychotherapie bei PROGES

  • Der Verein PROGES (vormals PGA) hat in Oberösterreich eine sehr kostengünstige psychotherapeutische Grundversorgung aufgebaut, die auch Versicherte der OÖ. LKUF in Anspruch nehmen können.
  • Die Behandlungskosten werden direkt mit der OÖ. LKUF verrechnet. Der 10%ige Selbstbehalt wird von der OÖ. LKUF anschließend der Zusatzversicherung oder dem Mitglied vorgeschrieben.

Clearingstelle für Psychotherapie

  • Die wichtigsten Serviceangebote:
    • Beratung für Patient/-innen, um die Behandlung im kürzesten Weg zu vermitteln
    • Anlaufstelle für Expert/-innen im Gesundheitsbereich
    • Information über Schwerpunkte im Behandlungsangebot
    • Organisation von Gruppenpsychotherapie
  • Kontakt: Fabrikstraße 32, 4020 Linz
    Telefon: 0800 202 533
    E-Mail: info@clearingstelle.net

Klinisch-psychologische Diagnostik

  • Voraussetzungen:
    • Diagnose durch eine/-n klinische/-n Psycholog/-in.
    • Zuweisung durch eine (Fach)ärztin bzw. einen (Fach)arzt oder Psychotherapeut/-in. 

Bei Verdachtsdiagnosen wie zB Leseschwäche, Rechtschreibschwäche (Legasthenie), Rechenschwäche usw. sowie für Beratungen, therapeutische Behandlungen oder Leistungen zB einer Gesundheitspsychologin oder eines Gesundheitspsychologen sind keine Leistungen möglich.

  • Vergütung:
    Der Rückersatz erfolgt gemäß den Bestimmungen und Tarifen des Gesamtvertrages des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Berufsverband österreichischer Psychologen. Wenn sich die bzw. der klinische Psycholog/-in an diese Richtlinien hält, ist eine 90%ige Kostenübernahme gewährleistet.
    Einzeltarife können auf Grund der umfangreichen Vereinbarung nicht angeführt werden.

Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.

Downloads

  • Informationsblatt Psychotherapie
  • Satzungsanhang

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