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Psychotherapie - Psychologische Diagnostik
Eine Psychotherapie wird nur aufgrund einer psychischen Störung, die als Krankheit anzusehen ist, vergütet. Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht. Beratungs-, Seminar- und Kurskosten für schulische, familiäre oder berufliche Probleme werden nicht refundiert.
Eine Psychotherapie ist bei folgenden Behandlungsstellen möglich:
Freiberufliche Psychotherapeut/-innen
- Die Behandlungsberechtigung ist durch die Eintragung in die Psychotherapeutenliste des zuständigen Bundesministeriums gewährleistet.
Onlineabfrage: ipp.bmgfj.gv.at - Spätestens vor der zweiten Sitzung muss nachweislich eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben. Diese Bestätigung (Zuweisung) ist mit den ersten Rechnungen vorzulegen.
- Vor Ablauf der ersten zehn Einheiten ist ein Verlängerungsantrag zur Bewilligung der Weiterbehandlung vorzulegen.
- Unverbindlicher Empfehlungstarif
Einzeltherapie (50 Min.) EUR 70,00 - Vergütung:
Einzeltherapie (50 Min.)
90 % von EUR 53,00
Gruppentherapie pro Person (90 Min.)
90 % von EUR 16,00
(mind. 3, max. 10 Teilnehmer/-innen und max. zwei Sitzungen pro Tag)
Ärztliche Psychotherapie
- Berechtigt sind:
- Fachärzt/-innen für Psychiatrie bzw. Neurologie
- Ärzt/-innen mit Ärztekammerzusatzausbildung - Psychotherapeutische Medizin (Modul III)
- Ärzt/-innen mit Psychotherapieausbildung gemäß den Richtlinien des zuständigen Bundesministeriums.
Onlineabfrage: http://ipp.bmgfj.gv.at
- Ab der 11. Sitzung sind eine ausreichende medizinische Begründung und Prognose erforderlich.
- Vergütung: Einzeltherapie (50 Min.)
90 % von EUR 87,27 gemäß Honorarordnung für Vertragsärzte
Psychotherapie bei PROGES
- Der Verein PROGES (vormals PGA) hat in Oberösterreich eine sehr kostengünstige psychotherapeutische Grundversorgung aufgebaut, die auch Versicherte der OÖ. LKUF in Anspruch nehmen können.
- Die Behandlungskosten werden direkt mit der OÖ. LKUF verrechnet. Der 10%ige Selbstbehalt wird von der OÖ. LKUF anschließend der Zusatzversicherung oder dem Mitglied vorgeschrieben.
Clearingstelle für Psychotherapie
- Die wichtigsten Serviceangebote:
- Beratung für Patient/-innen, um die Behandlung im kürzesten Weg zu vermitteln
- Anlaufstelle für Expert/-innen im Gesundheitsbereich
- Information über Schwerpunkte im Behandlungsangebot
- Organisation von Gruppenpsychotherapie
- Kontakt: Fabrikstraße 32, 4020 Linz
Telefon: 0800 202 533
E-Mail: info@clearingstelle.net
Klinisch-psychologische Diagnostik
- Voraussetzungen:
- Diagnose durch eine/-n klinische/-n Psycholog/-in.
- Zuweisung durch eine (Fach)ärztin bzw. einen (Fach)arzt oder Psychotherapeut/-in.
Bei Verdachtsdiagnosen wie zB Leseschwäche, Rechtschreibschwäche (Legasthenie), Rechenschwäche usw. sowie für Beratungen, therapeutische Behandlungen oder Leistungen zB einer Gesundheitspsychologin oder eines Gesundheitspsychologen sind keine Leistungen möglich.
- Vergütung:
Der Rückersatz erfolgt gemäß den Bestimmungen und Tarifen des Gesamtvertrages des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Berufsverband österreichischer Psychologen. Wenn sich die bzw. der klinische Psycholog/-in an diese Richtlinien hält, ist eine 90%ige Kostenübernahme gewährleistet.
Einzeltarife können auf Grund der umfangreichen Vereinbarung nicht angeführt werden.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.