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Vorgangsweise für bewilligungspflichtige Medikamente

Das Rezept mit dem bewilligungspflichtigen Medikament ist vor Anschaffung in der Apotheke oder Hausapotheke mit Angabe der Diagnose an die OÖ. LKUF zur Bewilligung einzureichen. Mit einem entsprechenden Bearbeitungsvermerk wird das Rezept wieder an die einsendende Stelle retourniert. Die Genehmigung bzw. Ablehnung von bewilligungspflichtigen Medikamenten erfolgt im Allgemeinen nach Rücksprache mit der Konsiliarärztin bzw. dem Konsiliararzt der OÖ. LKUF.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die auf dem Rezept angeführten Daten (Diagnose, Dosierung) für die konsiliarärztliche Entscheidung herangezogen werden.

Etiketten für bewilligungspflichtige Medikamente (Bewilligungsetiketten)

Wurde von unserer Konsiliarärztin bzw. unserem Konsiliararzt eine Bewilligung für ein bewilligungspflichtiges Medikament über einen längeren Zeitraum bzw. auf Dauer erteilt, werden von der OÖ. LKUF Bewilligungsetiketten an unsere Mitglieder ausgestellt. Zur Berechnung der Bewilligungsetiketten sind die genaue Dosierungsangabe sowie die genaue Bezeichnung des Medikamentes notwendig.
Aufgrund dieser Vorgangsweise erübrigt sich die Einsendung des Rezeptes an die OÖ. LKUF. Das mit dem Bewilligungsetikett versehene ärztliche Rezept kann sofort in jeder öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke gegen Abgabe der Rezeptgebühr bezogen werden.

Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

Bei Nichtbeachtung unserer Bestimmungen ist mit Rückforderungen zu rechnen.

Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.

Downloads

  • Informationsblatt Medikamente
  • Satzungsanhang

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