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Vorgangsweise bei langfristigen Bewilligungen für diätetische Lebensmittel und Heilnahrung

Grundsätzlich können die Kosten für diätetische Lebensmittel und Heilnahrungen nur unter besonderen medizinischen Voraussetzungen und nur mit vorheriger Genehmigung von der OÖ. LKUF übernommen werden.

Wurde aufgrund des gesundheitlichen Zustandes der Patientin bzw. des Patienten von einer bzw. einem unserer Konsiliarärzt/-innen eine Bewilligung für einen längeren Zeitraum erteilt, so hat in diesem Falle die OÖ. LKUF ein eigenes Versorgungsmodell eingerichtet.

Ihre Vorteile:

  • einmalige Ausstellung einer Dauerverordnung mit Angabe der Diagnose
  • einzelne ärztliche Verschreibungen und die dadurch entstehenden Honorare entfallen
  • kostenlose Lieferung der Ware nach Hause
  • Zeitersparnis - notwendige Wege zur Ärztin bzw. zum Arzt oder zur Apotheke erübrigen sich
  • keine Rezeptgebührenkosten

Erstbezug bzw. Einzelverordnung

Nach ärztlicher Verschreibung ist das Rezept mit Angabe der Diagnose zur Bewilligung einzureichen.

Bezugsmöglichkeiten:

  • Das bewilligte Rezept kann anschließend in jeder öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke gegen Abgabe der Rezeptgebühr bezogen werden.
    Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen OÖ. LKUF und der Apotheke oder Hausapotheke.
  • Möchten Sie eine Direktbelieferung durch die OÖ. LKUF, ist dies bei der Einsendung des Rezeptes zu vermerken.
    Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen OÖ. LKUF und Pharmafirma.
  • Wird das Produkt von Ihnen selbst angekauft, kann die Originalrechnung mit der ärztlichen Verordnung bei der OÖ. LKUF zur Vergütung eingereicht werden. Mit Selbstkosten ist jedoch zu rechnen!

Weitere Versorgungen bzw. Dauerverordnung

Bei Vorliegen einer Bewilligung für einen längeren Zeitraum kümmert sich die OÖ. LKUF um den weiteren Bezug der notwendigen Produkte.

Vorgangsweise:

  • Einmalige Vorlage einer ärztlichen Dauerverordnung mit Angabe der Diagnose bei der OÖ. LKUF.
  • Telefonische Bestellung Ihrerseits bei der OÖ. LKUF. Der Lieferauftrag wird unsererseits umgehend erteilt.
  • Verrechnung erfolgt direkt zwischen OÖ. LKUF und Pharmafirma.

Allgemeine wichtige Hinweise:

  • Angabe der Sozialversicherungsnummer auf dem Rezept.
  • Nicht eingelöste Rezepte verlieren 1 Monat nach Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.
  • Wurden Rezepte für bewilligungspflichtige Medikamente vor Anschaffung nicht bei der OÖ. LKUF zur Bewilligung vorgelegt, erfolgt generell eine Kostenablehnung.
  • Die Arzneimenge muss dem tatsächlichen Bedarf streng angepasst sein. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung hat das Mitglied mit Rückforderungskosten zu rechnen.
  • Bei jedem Bezug ist pro Packung eine Rezeptgebühr zu entrichten. Nähere Details bezüglich Rezeptgebühren und Rezeptgebührenbefreiungen siehe Informationsblatt „Rezeptgebühr“.
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel (z.B. Windeln, Einlagen udgl.), die von einer Apotheke bezogen werden, sind direkt mit dem Mitglied abzurechnen.
    Nach Vorlage der Originalrechnung und der ärztlichen Verordnung wird die tarifmäßige Vergütung (nach dem Tarif der Landesvereinbarung) gewährt.
  • Privatrezepte werden anerkannt, sofern auf dem Rezept der Name der Patientin bzw. des Patienten und die OÖ. LKUF aufscheinen.

Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

Bei Nichtbeachtung unserer Bestimmungen ist mit Rückforderungen zu rechnen.

Downloads

  • Informationsblatt Medikamente
  • Satzungsanhang

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Mit unserem Onlineportal myLKUF können Sie Unterlagen (z.B. Arztrechnungen) einreichen und Ihre Leistungsinformationen abfragen.

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