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Abgabebestimmungen

Auf Rechnung der OÖ. LKUF dürfen nach ärztlicher Verschreibung, sofern nichts anderes festgelegt, alle in Österreich registrierten Arzneispezialitäten (Warenverzeichnis I), die im Warenverzeichnis II enthaltenen Homöopathika (bis zu einer Packungsgröße von 250 g bzw. 250 ml) und die in der Österreichischen Arzneitaxe enthaltenen Arzneistoffe verschrieben oder bezogen werden.
Magistrale Zubereitungen können nur dann vergütet werden, wenn alle Arzneistoffe dieser magistralen Zubereitung in der Österreichischen Arzneitaxe sind. Ferner bedürfen Stoffe für magistrale Zubereitungen der vorherigen Bewilligung, wenn größere Mengen verschrieben wurden, als zur Herstellung folgender Zubereitungen benötigt werden.

Zubereitung Höchstmenge
Flüssige Arzneimittel, Topische Arzneimittel 500 g/ml
Suppositorien 30 Stk.
Tinkturen und reine Mischungen aus Tinkturen 250 ml
Pulver, Kapseln, Teesorten oder Teemischungen 250 g / 100 Stk.

Nur mit vorheriger Genehmigung der OÖ. LKUF können vergütet werden:

  • Alkohol-Entwöhnungsmittel
  • Androgene und / oder Anabolika (Sexualhormone)
  • Antiadiposita
  • Aufbaumittel
  • Gonadotropine (Sexualhormone, IVF-Fonds)
  • Kontrazeptiva
  • Mittel zum Schutz und zur Pflege von Haut, Haaren und Nägeln
  • Muskelrelaxantien
  • Nikotin-Entwöhnungsmittel
  • Substitutionstherapie (Wachstumshormone)
  • Urologika
  • Vitaminpräparate

Die Listen werden laufend aktualisiert.

Nicht vergütet werden aus dem Warenverzeichnis I:

Alle prophylaktische Impfungen (Ausnahmen siehe Infoblatt "Prophylaktische Impfungen")

Warenverzeichnis III (Gesundheitsprodukte):

Auf Rechnung der OÖ. LKUF dürfen aus dem Warenverzeichnis III (Gesundheitsprodukte) der Preisliste des Österreichischen Apothekerverlages folgende Produkte der Gruppe "EH" - Erste Hilfe verschrieben oder bezogen werden:

  • Alle angeführten "SM" gekennzeichneten Produkte (Moor- und Mineralprodukte).
  • Alle Verbandsmaterialien, die mit "V" bzw. "VC" gekennzeichnet sind.

Nur mit vorheriger Genehmigung der OÖ. LKUF können vergütet werden:

  • Diätetische Lebensmittel, Heilnahrung und Nahrungsergänzungsmittel
    (Vorgehensweise für langfristige Bewilligungen)
  • Zubehör (Mittel) zur Unterstützung der Insulintherapie
    Nähere Details bezüglich Direktbelieferung Diabetikerversorgung siehe Diabetikerversorgung.

Außerhalb des Warenverzeichnisses

Arzneispezialitäten, Homöopathika und Gesundheitsprodukte, die nicht in das Warenverzeichnis fallen, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der OÖ. LKUF verschrieben und bezogen werden.

Hochpreisige Arzneimittel

Jene Arzneimittel, die einen Wert (Krankenkassenpreis) von EUR 2.000,00 überschreiten, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der OÖ. LKUF verschrieben und bezogen werden.

Höchstmengen

Die Überschreitung der maximalen Abgabemenge muss bei der OÖ. LKUF zur Bewilligung vorgelegt werden.

Produktgruppe Höchstmenge/
Orginalpackungen (OP)
Arzneispezialitäten,
Homöopathika,
Gesundheitsprodukte
OP 6
Suchtgiftrezepte OP 3

 

Bezieht ein Mitglied Medikamente gemäß den Abgabebestimmungen nicht auf Rechnung der OÖ. LKUF, jedoch aufgrund einer ärztlichen Verschreibung, so erhält es den Betrag, welcher der OÖ. LKUF bei Bezug des Medikaments auf ihre Rechnung erwachsen wäre, abzüglich der Rezeptgebühr. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das Medikament in einer öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke bezogen wurde. Mit Selbstkosten ist jedoch zu rechnen!

Downloads

  • Informationsblatt Medikamente
  • Satzungsanhang

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