Kur
Antrag
Ein Antrag ist unbedingt vor Inanspruchnahme der Kur mit dem Formular „Ansuchen um erweiterte Heilbehandlung“ an die OÖ. LKUF zu stellen. Es gilt die Regelung, dass der Kurantrag nicht älter als ein halbes Jahr sein darf und rechtzeitig vorher eingereicht werden muss.
Dauer
Neben den bewährten 21-tägigen Kuraufenthalten sind in Bedarfsfällen auch 14-tägige Kuren möglich.
Kurmöglichkeit
Zur Berechnung der Kurmöglichkeit werden die innerhalb von 5 Jahren beanspruchten Kurwochen berücksichtigt. Dies umfasst jeweils das Kalenderjahr, für welches die Kur beantragt wird sowie die 4 vorangegangenen Jahre.
Aktiven Lehrpersonen (einschließlich freiwillig Versicherten) kann ein Kuraufenthalt bzw. eine Kurbeihilfe insgesamt für 9 Wochen innerhalb von 5 Jahren, jedoch nicht mehr als 4 Wochen im Kalenderjahr gewährt werden.
Pensionierten LKUF-Hauptversicherten, anspruchsberechtigten Gatt/-innen, anspruchsberechtigten eingetragenen Partner/-innen bzw. anspruchsberechtigten Lebensgefährt/-innen sowie Waisen, Witwen und Witwern kann ein Kuraufenthalt bzw. eine Kurbeihilfe insgesamt für 6 Wochen innerhalb von 5 Jahren, jedoch nicht mehr als 4 Wochen im Kalenderjahr gewährt werden.
Hinweise: (gilt für alle Varianten)
- Die Kurtaxe wird von der OÖ. LKUF nicht übernommen.
- Meeresaufenthalte sowie Diät- und Heilfastenkuren werden nicht anerkannt und somit keine Leistungen erbracht.
- Zum Thema Kinderkuren gibt es ein eigenes Infoblatt.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.