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Krankenhausbehandlungen
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Operative Behandlungen in Tageskliniken

Bei einer Operation in einer Tagesklinik soll die Betreuung die Vorteile einer ambulanten und stationären Versorgung beinhalten. Die OÖ. LKUF hat mit nachfolgend angeführten Tageskliniken eine Verrechnungsvereinbarung. Die tarifmäßig vereinbarten Kosten werden direkt mit der jeweiligen Tagesklinik verrechnet und der bzw. dem Versicherten oder der Zusatzversicherung ein 10%iger Kostenanteil vorgeschrieben.

Die tagesklinische Behandlung im Zusammenhang mit kosmetischen Behandlungen, Zahnimplantaten, Zahnbehandlungen und Kieferchirurgie bedarf ebenfalls der vorherigen Genehmigung der OÖ. LKUF.

Vertragskrankenanstalten der OÖ. LKUF für tagesklinische Behandlungen

  • alle öffentlichen Krankenhäuser Oberösterreichs
  • Klinik Diakonissen Linz GmbH
  • EMCO Privatklinik GesmbH Bad Dürrnberg/Sbg.
  • PKS Privatklinik Salzburg GmbH & Co KG

Tageskliniken ohne Vertragsvereinbarung

In Krankenanstalten, mit denen die OÖ. LKUF keinen Vertrag hat, werden die Kosten der Sonderklasse Mehrbettzimmer zwischen der Krankenanstalt und dem Versicherten verrechnet.

Von der OÖ. LKUF werden jedoch für Hauptversicherte und deren anspruchsberechtigte Ehegatt/-innen, eingetragene Partner/-innen sowie Personen nach § 6 Abs. 3a Oö. LKUFG auf der Sonderklasse Mehrbettzimmer nur 90 % jener Kosten erstattet, die mit den oö. Vertragskrankenanstalten vereinbart sind. Den Versicherten erwachsen in den meisten Fällen hohe Eigenkosten. Bei Inanspruchnahme der allgemeinen Gebührenklasse werden die Kosten zu 100 % übernommen. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen der OÖ. LKUF und der jeweiligen Krankenanstalt.

Kostenersatz für mitversicherte Kinder

Auch in den Tageskliniken werden für mitversicherte Kinder nur die Kosten der allgemeinen Gebührenklasse ersetzt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass manche Krankenhäuser bzw. Sanatorien über keine allgemeine Gebührenklasse verfügen und daher, falls nicht durch eine Zusatzversicherung abgedeckt, erhebliche Selbstkosten entstehen.

Eintagesaufenthalte

Der Unterschied zwischen einer tagesklinischen Behandlung und einem Eintagesaufenthalt besteht darin, dass bei der tagesklinischen Behandlung eine Operation stattfindet und bei einem Eintagesaufenthalt eine konservative Behandlung erfolgt. Die bzw. der Patient/-in wird jedoch in beiden Fällen am Aufnahmetag wieder entlassen.

Bei einem Eintagesaufenthalt (nicht operative Behandlungen) werden gemäß der Satzung für alle Versicherten (Haupt- u. Mitversicherte) lediglich die Kosten der allgemeinen Gebührenklasse übernommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass manche Krankenhäuser bzw. Sanatorien über keine allgemeine Gebührenklasse verfügen und daher, falls nicht durch eine Zusatzversicherung abgedeckt, erhebliche Selbstkosten entstehen.

Achtung: Für die Kostendeckung der Sonderklasse – Mehrbettzimmer ist auf alle Fälle eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

Downloads

  • Informationsblatt Krankenhausbehandlungen
  • Satzungsanhang

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