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Spezielle Krankenbehandlungen im Ausland
Wenn Sie sich nur zum Zwecke der ärztlichen Behandlung ins Ausland begeben, werden die Kosten für diese Behandlung nur dann übernommen, wenn die OÖ.
LKUF vorab ihre Zustimmung erteilt hat. Im Fall der Bewilligung wird das Formblatt S2 (bisher E 112) ausgestellt, das Sie bei der Behandlungsstelle (z.B. Krankenhaus) vorlegen müssen.
Sämtliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch oder persönlich in unserem Kundenservice.