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Leistungsinformationen
Grundlage für die Wahrnehmung der Aufgaben der OÖ. LKUF bildet das Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz (Oö. LKUFG). Nähere Bestimmungen für die Bereiche der Kranken-, Unfall- und Sterbefürsorge sind in den Satzungen sowie im Satzungsanhang der OÖ. LKUF festgelegt.
Bei den folgenden Themen handelt es sich um eine Kurzfassung wichtiger Informationen. Für weitere Detailfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Gemäß der Satzung gilt in der Unfallfürsorge anstelle eines Vergütungssatzes von 90 % jeweils einer von 100 %.
Die OÖ. LKUF ist bemüht, Informationen ständig auf den neuesten Stand zu bringen. Dennoch ist es möglich, dass nicht alle Informationen tagesaktuell sind. Es empfiehlt sich daher, bei wichtigen Anliegen Rücksprache mit unserem Kundenservice zu halten.