Kurzkuren
Um einen angenehmen Ablauf der Kurzkuren zu gewährleisten, beachten Sie bitte einige Punkte:
Teilnahmeberechtigt
Balance-, Gesundheits- sowie Wirbelsäulen-Kurzkur: Aktive LKUF-Hauptversicherte
Gesundheits-Kurzkur für Pensionisten: Pensionierte LKUF-Hauptversicherte und mitversicherte Ehegattinnen und -gatten
Begrenzungen
Die Teilnahmeberechtigten können eine Kurzkur pro Kalenderjahr (sofern ein Kuranspruch gegeben ist) besuchen. Insgesamt können pro Kalenderjahr 4 Wochen Kur beansprucht werden.
Anmeldung
- Das ausgefüllte Formular "Kurzkur-Anmeldung" schicken Sie an die OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, 4041 Linz, Leonfeldner Straße 11.
- Es besteht die Möglichkeit einer telefonischen Voranmeldung (0732/66 82 21-96), per FAX (0732/66 82 21-98), über E-Mail (vitafit@lkuf.at), aber auch über unsere Website.
- Danach erhalten Sie einen speziellen Kurantrag zugeschickt, den Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen und an uns retournieren. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich.
- Gemäß den Richtlinien der OÖ. LKUF wird die Bewilligung und die Zusage ausgesprochen.
- Es werden zuerst die Anmeldungen jener Personen entgegen genommen, die die gebuchte Kurzkur noch nie besucht haben. Hier wird in der Reihenfolge des Eintreffens vorgegangen. Falls ein Monat vor der Kurzkur noch Plätze frei sind, können auch Personen in der Reihenfolge der Anmeldung teilnehmen, die die Kurzkur schon einmal absolviert haben.
Dienstbefreiung durch den OÖ. Landesschulrat (Gesundheits-, Wirbelsäulen- und Balance-Kurzkur):
- Sofern eine Kurzkur während der Schulzeit stattfindet, wird mit der Kurbewilligung ein Schreiben übermittelt, aus dem hervorgeht, dass die OÖ. LKUF die Kur bewilligt hat und dass Sie den OÖ. Landesschulrat um Dienstbefreiung gemäß §60 des LDG bzw. §24 a(1) VBG ersuchen. Dieses unterzeichnen Sie und schicken es auf dem Dienstweg an den OÖ. Landesschulrat.
- Seitens des OÖ. Landesschulrates sind allfällige Einsprüche bezüglich Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen innerhalb von 3 Wochen nach Antragstellung vorzubringen.
- Wenn kein Einspruch erfolgt ist, erhalten Sie vom OÖ. Landesschulrat den Bescheid über die Dienstfreistellung zugeschickt.
Zu- und Absagen
- Die OÖ. LKUF bestätigt Ihre Kurzkuranmeldung schriftlich, informiert Sie über offene Fragen und legt einen Zahlschein für den Selbstbehalt bei.
- Bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl (oder aus anderen Gründen) behält sich die OÖ. LKUF die Kurzkurabsage vor. Eine entsprechende Verständigung wird Ihnen rechtzeitig zugesandt. Durch Kurabsagen, Terminverschiebungen oder Änderungen des Kurortes entstandene Aufwendungen können von der OÖ. LKUF nicht ersetzt werden.
Kosten
- Kurkosten: Die OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge übernimmt den Großteil der Kurkosten. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer hat einen Selbstbehalt von EUR 100,-- vor Beginn der jeweiligen Kurzkur an die OÖ. LKUF zu bezahlen.
- Aufenthaltskosten: Die OÖ. LKUF übernimmt 90 % der Aufenthaltskosten (Nächtigung mit Vollpension). Diese Kosten übernimmt die OÖ. LKUF für ihre Mitglieder allerdings nur bei einer mindestens 80%igen Kurzkurteilnahme. Der bei den einzelnen Kurzkuren angeführte Preis ist der 10 %ige Selbstbehalt der Aufenthaltskosten. Im Falle einer kurzfristigen Absage eines Teilnehmers trägt dieser die anfallenden Hotelstornokosten selbst. Die genauen Stornobedingungen entnehmen Sie bitte dem Hotelinformationsblatt, das mit der Bewilligung mitgeschickt wird.
download PDF Hotelinformationsblatt:
Spa Hotel Bründl (0,4 MB)
Villa Seilern (0,4 MB)
Lebensquell Bad Zell (1,2 MB)
- Zusatzversicherungen (Merkur, Uniqa): Diese zahlen ein Taggeld in Höhe der jeweils gültigen Sätze bei Nächtigung im Kurhotel an ihre Versicherten aus. Merkur und Uniqa werden nach der Kurzkur auf elektronischem Weg von der OÖ. LKUF über Ihre Teilnahme informiert.
- Reisekosten: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten KEINEN Reisekostenersatz.
- Stornokosten: Bei einer Abmeldung später als drei Wochen vor Kurbeginn und wenn kein Ersatz gefunden werden kann, wird der Selbstbehalt von EUR 100,-- einbehalten. Siehe auch Punkt Aufenthaltskosten!
- Die OÖ. LKUF übernimmt keine zusätzlichen Behandlungskosten wie zB Massagen etc.
Kurhotel
- Die Zimmerreservierungen werden von VITAfit eine Woche vor Kurzkur-Beginn für Sie getätigt.
- Bei Nächtigungen können die Zimmer am Anreistag ab 15:00 Uhr bezogen werden.
- 90 % der Aufenthaltskosten werden direkt zwischen dem Kurhotel und der OÖ. LKUF abgerechnet (siehe auch Punkt Kosten/Aufenthaltskosten). Der Selbstbehalt der Aufenthaltskosten und die Kurtaxe werden vor Ort jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Teilnahmebestätigung
Nach der Kurzkur erhalten Sie bei einer mindestens 80%igen Anwesenheit eine Teilnahmebestätigung zugeschickt.
Wichtige Hinweise
- Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Kurzkur selbst!
- Die Kurzkuren werden auf den Kuranspruch angerechnet. Eine Woche der 10-Wochen-Regelung wird damit abgezogen!
- Für Satz- und Druckfehler übernimmt die OÖ. LKUF keine Haftung!
Zusatzinformationen
VITAbene Aktuell
Ausgabe 1/2012
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Sommersemester 2012






Leistungen




