Seitenbereiche

Ihre Gesundheit ist uns wichtig!

Schwangerschaft und Geburt

Positionsanzeige

Hauptinhalt

Krankenversicherung rund um Schwangerschaft und Geburt

Landeslehrerinnen bzw. Landeslehrer und Landesvertragslehrpersonen sind bzw. bleiben ab Beginn des Beschäftigungsverbotes anlässlich einer Schwangerschaft und während der Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) bzw. nach dem Väterkarenzgesetz (VKG) bei der OÖ. LKUF krankenversichert.

Kinderbetreuungsgeld

Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld bleibt der bisher zuständige Versicherungsträger leistungszuständig (ausgenommen mitversicherte Angehörige, die selbst Kinderbetreuungsgeld beziehen). Die Krankenversicherung besteht für die Dauer des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld (mindestens jedoch für die Dauer der Mutterschutz- bzw. Väterkarenz).

Für die Administration (zB Antragsverfahren, Auszahlung, Bezugsvarianten, Zuverdienst,…) ist nicht die OÖ. LKUF, sondern die Gebietskrankenkasse zuständig. Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld ist bei der Gebietskrankenkasse erhältlich und ebenfalls dort wieder abzugeben. Auch die erforderlichen Nachweise der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zur weiteren vollen Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes sind im Original der Gebietskrankenkasse vorzulegen.

Beitragsfreie Mitversicherung Ihres Kindes

Kinder können bei beiden Elternteilen beitragsfrei mitversichert sein. Durch die Vorlage der Geburtsurkunde in Kopie wird Ihr Kind als Angehörige oder Angehöriger angemeldet und die OÖ. LKUF kann für Ihr Kind Leistungen erbringen. Die Sozialversicherungsnummer für Ihr Kind wird spätestens beim Antrag auf Kinderbetreuungsgeld von der Gebietskrankenkasse vergeben.

Vorsicht bei mitversicherten Angehörigen

Wenn mitversicherte Angehörige (Gattinnen bzw. Gatten, eingetragene Partnerinnen bzw. Partner, Lebensgefährtinnen bzw. Lebensgefährten oder mitversicherte Kinder) aufgrund der Geburt eines Kindes selbst Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind diese ab Bezug von Kinderbetreuungsgeld nicht mehr bei der OÖ. LKUF krankenversichert. Zwecks Weiterversicherung wenden Sie sich bitte an die Gebietskrankenkasse.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Meldepflicht. Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist der OÖ. LKUF schriftlich zu melden.

Weitere Informationen zu den Leistungen erfahren Sie >>hier.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

Informationsblatt Schwangerschaft und Geburt

download PDF (88 KB)

Informationsblatt Beitragsfreie Mitversicherung

download PDF (667 KB)

Informationsblatt Krankenbehandlungen im Ausland

download PDF (95 KB)

Informationsblatt Meldepflicht

download PDF (82 KB)

Satzungsanhang

download PDF (22 KB)


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag:
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Unser Kundenservice

4041 Linz
Leonfeldner Straße 11
Postfach 200

Telefon (0732) 66 82 21
Telefax (0732) 66 82 21-89
E-Mail: postlkufat