Versicherungsschutz
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Krankenversicherungsschutz im Ausland
Mitversicherung von Lebensgefährtinnen bzw. Lebensgefährten und haushaltsführenden Angehörigen
Eine Mitversicherung von Lebensgefährtinnen bzw. Lebensgefährten oder haushaltsführenden Angehörigen ist nur möglich,
- wenn und solange keine eigene Krankenversicherung bzw. Versicherungspflicht besteht.
- wenn seit mindestens 10 Monaten nachweislich eine Hausgemeinschaft besteht.
- wenn die Angehörige bzw. der Angehörige mit dem Mitglied nicht verwandt ist.
- wenn im Haushalt keine arbeitsfähige Ehegattin bzw. kein arbeitsfähiger Ehegatte vorhanden ist.
- wenn die Angehörige bzw. der Angehörige sich der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder widmet oder sich mindestens vier Jahre hindurch der Kindererziehung gewidmet hat.
- wenn die Angehörige bzw. der Angehörige ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hat.
- falls im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die nach inländischen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung begründet.
- wenn die Angehörige bzw. der Angehörige kein bestimmtes Kammermitglied bzw. daraus Pensionsbezieherin oder Pensionsbezieher ist.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Formloses Ansuchen des Mitgliedes um Mitversicherung der Angehörigen bzw. des Angehörigen mit Bestätigung, dass keine eigene Pflichtversicherung für die Angehörige bzw. den Angehörigen besteht
- Bestätigung über das Ende der Krankenversicherung der zuletzt zuständigen Krankenkasse
- Meldezettel
- Geburtsurkunde, sofern die Daten der OÖ. LKUF nicht bereits vorliegen
Ende der Mitversicherung
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Mitversicherung entfallen, endet auch die Anspruchsberechtigung der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten oder des haushaltsführenden Angehörigen.
Meldepflicht
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist (zB Beginn einer eigenen Krankenversicherung, Pensionsbezug, gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb des EWR, Ende der Lebens- bzw. Hausgemeinschaft,...).
Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.
Ihre Meldung kann erfolgen:
- schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz - per E-Mail: datenmanagementlkufat
- per Fax: (0732) 66 82 21-89
Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte in Kopie vor.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
Informationsblatt Schwangerschaft und Geburt
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Informationsblatt Beitragsfreie Mitversicherung
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Informationsblatt Krankenbehandlungen im Ausland
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Informationsblatt Meldepflicht
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Satzungsanhang
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