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Krankenversicherungsschutz im Ausland
Krankenversicherungsschutz im Ausland
Nachstehend finden Sie Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), zu speziellen Auslandskrankenscheinen und zur privaten Reiseversicherung.
Für Informationen zu speziellen Krankenbehandlungen im Ausland, Reiseimpfungen und Behandlungen außerhalb Oberösterreichs (jedoch innerhalb Österreichs) klicken Sie bitte >> hier.
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt für vorübergehende Aufenthalte (zB Urlaub) in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Mit der EKVK können alle medizinisch notwendigen Sachleistungen wie Arztbesuch oder Spitalsaufenthalt zu den Bedingungen der örtlichen Sozialversicherung in Anspruch genommen werden.
Die EKVK ist direkt dem ausländischen Leistungserbringer (Ärztin bzw. Arzt, öffentliches Krankenhaus) vor Behandlungsbeginn vorzulegen.
Die EKVK ist personengebunden, das heißt, dass für die Versicherte bzw. den Versicherten und jede anspruchsberechtigte Angehörige bzw. jeden anspruchsberechtigten Angehörigen auf Anforderung eine eigene EKVK ausgestellt wird.
Beachten Sie bitte, dass ab dem Zeitpunkt der Anforderung ein Bearbeitungszeitraum von mindestens 1 Woche zu berücksichtigen ist. Die EKVK kann per Internet, telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der OÖ. LKUF angefordert werden.
Die EKVK ist mehrere Jahre gültig, ein sorgfältiger Umgang ist daher besonders wichtig! Erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, die auf Ihrer Karte vermerkt ist, kann die EKVK neuerlich angefordert werden.
Der Verlust der EKVK ist umgehend schriftlich zu melden, da diese Karte gesperrt werden muss.
Wenn Sie aus einem anderen Versicherungsverhältnis bereits eine EKVK erhalten haben (Rückseite der e-card), ist eine neuerliche Anforderung bei der OÖ. LKUF nicht nötig. Bei der Leistungserbringung im Ausland besteht kein Unterschied zwischen der OÖ. LKUF und den anderen österreichischen Sozialversicherungsträgern.
Wer eine EKVK benutzt, ohne dass ein der Benützung zu Grunde liegender Anspruch besteht, haftet für die daraus entstehenden Schäden.
Spezielle Auslandskrankenscheine
Für einen Aufenthalt in den Ländern Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro sowie in der Türkei gelten spezielle Auslandskrankenscheine, die vorher bei einer örtlichen Krankenkasse im jeweiligen Land gegen einen gültigen Patientenschein einzulösen sind. Diese Auslandskrankenscheine sind bei der OÖ. LKUF anzufordern.
EKVK oder Auslandskrankenschein wird nicht eingelöst
Wenn die EKVK oder der Auslandskrankenschein aus irgendwelchen Gründen (zB Privatkrankenhaus) nicht eingelöst werden kann oder nicht angenommen wird, sind die Behandlungskosten vorerst selbst zu bezahlen.
Um den entsprechenden Rückersatz zu bekommen, ist es notwendig, eine möglichst detaillierte und übersetzte Originalrechnung über die Krankenkosten, erforderlichenfalls inklusive ärztlicher Verordnung, vorzulegen.
Die Rückvergütung erfolgt nach den Tarifsätzen für Vertragseinrichtungen in Oberösterreich. Privatrechnungen sind meist deutlich höher. Es ist mit Eigenkosten zu rechnen.
Nicht übernommen werden:
- Heimtransport vom Urlaubsort
- Rückholdienst aus dem Ausland
- Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal oder an Land bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik
- in den jeweiligen Staaten übliche Selbstbehalte
Private Reiseversicherung
Da speziell bei Transporten, Bergungen, Überstellungen (keine LKUF-Vergütung möglich) sowie bei stationären Krankenhausaufenthalten (zB Privatkliniken) und Ärztinnen bzw. Ärzten ohne Kassenvertrag sehr hohe Kosten anfallen können, ist es empfehlenswert, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, besonders dann, wenn man ein Land besucht, mit dem kein Abkommen besteht. Wenn bereits eine Zusatzversicherung (zB Kreditkartenunternehmen, ARBÖ/ÖAMTC-Schutzbrief) vorhanden ist, sollte man sich bei dieser erkundigen, inwieweit ein Versicherungsschutz gegeben ist.
Bestellung der EKVK oder Auslandskrankenscheine
- Online-Bestellung im Internet
- telefonisch: (0732) 66 82 21-0 oder bei Ihrer Kundenbetreuerin
- schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
Informationsblatt Schwangerschaft und Geburt
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Informationsblatt Beitragsfreie Mitversicherung
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Informationsblatt Krankenbehandlungen im Ausland
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Informationsblatt Meldepflicht
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Satzungsanhang
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