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Kinder ab 18 Jahren

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Mitversicherung von Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Die OÖ. LKUF kann für Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres
Leistungen gewähren. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in einer Schul- und Berufsausbildung ist längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind nicht selbst krankenversichert ist.

Damit die OÖ. LKUF für Kinder weiterhin Leistungen erbringen kann, übermitteln Sie uns bitte zeitgerecht jeweils folgende Unterlagen in Kopie:

Bei Schulbesuch:

  • Schulbesuchsbestätigung und
  • jeweils laufend die aktuelle Finanzamtbestätigung über die weitere Gewährung der Familienbeihilfe

Bei Studium/Ausbildung:

  • einmalig eine Inskriptionsbestätigung/Studienbestätigung bzw. eine Bestätigung über den Beginn der Ausbildung und
  • jeweils laufend die aktuelle Finanzamtbestätigung über die weitere Gewährung der Familienbeihilfe

Bitte beachten Sie den Zeitraum für den die Familienbeihilfe gewährt wird und beantragen Sie rechtzeitig deren Verlängerung beim Finanzamt.

Bei Einstellung der Familienbeihilfe:

  • semesterweise die aktuelle Bestätigung über die momentane Ausbildung (z.B. Inskriptions-/Studienbestätigung)

Bei Wiedergewährung der Familienbeihilfe senden Sie bitte die aktuelle Bestätigung ein.

Bei Präsenz- oder Zivildienst:

  • Einberufungsbefehl und Entlassungsbescheinigung bzw. Zuweisungsbescheid

Hinweis: Während dieser Zeit besteht eine eigene Krankenversicherung, eine weitere Mitversicherung bei der OÖ. LKUF ist daher nicht möglich.

Ab Vollendung des 27. Lebensjahres:

Für Kinder in Ausbildung kann die beitragspflichtige Studentenversicherung abgeschlossen werden.

Nach Abschluss der Schulausbildung/des Studiums bzw. bei Erwerbslosigkeit/Arbeitssuche:

  • Matura-, Abschluss-, Diplom-, Sponsionszeugnis (inkl. Abschlussdatum) und 
  • formlose schriftliche Bestätigung, dass keine eigene Krankenversicherung vorliegt und Mitteilung über den (voraussichtlich) weiteren Werdegang des Kindes mit Datumsangabe und eventuell bereits vorliegenden Nachweisen

Die Mitversicherung ist insgesamt maximal für 24 Monate möglich.

Eigene Krankenversicherung

(z.B. Lehr- bzw. Dienstverhältnis, Ferialarbeit, Praktikum, Selbstversicherung, Waisenrente, AMS-Bezug,…)

  • schriftliche Mitteilung mit genauem Beginndatum bzw. betreffende Nachweise

Hinweis: Eine weitere Mitversicherung bei der OÖ. LKUF ist für die Dauer der eigenen Krankenversicherung nicht möglich. An die OÖ. LKUF erfolgt keine automatische Meldung.

Bei Erwerbsunfähigkeit:

  • formloses Ansuchen um weitere Mitversicherung,
  • aktuelles ärztliches Attest und
  • Nachweis über eventuellen Pflegegeldbezug

Bei Teilnahme an einem Programm der Europäischen Gemeinschaften zur Förderung der Mobilität junger Menschen:

  • Nachweise, aus denen die Teilnahme und die Dauer des Programmes hervorgehen

Die Mitversicherung ist längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.

Ende der Mitversicherung

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Mitversicherung entfallen, endet diese.

Meldepflicht:

Bitte beachten Sie, dass jede Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist (z.B. Beginn einer eigenen Krankenversicherung, Einstellung des Bezuges der Familienbeihilfe, Beendigung bzw. Unterbrechung der Ausbildung, Verehelichung,…).
Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.

Ihre Meldung kann erfolgen:

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

Informationsblatt Schwangerschaft und Geburt

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Informationsblatt Beitragsfreie Mitversicherung

download PDF (667 KB)

Informationsblatt Krankenbehandlungen im Ausland

download PDF (95 KB)

Informationsblatt Meldepflicht

download PDF (82 KB)

Satzungsanhang

download PDF (22 KB)


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