Versicherungsschutz
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Krankenversicherungsschutz im Ausland
Geschiedene Ehegattinnen bzw. Ehegatten und frühere eingetragene Partnerinnen bzw. Partner
Nach einer Scheidung ist die Mitversicherung der geschiedenen Ehegattin oder des geschiedenen Ehegatten möglich bzw. nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist die Mitversicherung der früheren eingetragenen Partnerin oder des früheren eingetragenen Partners möglich,
- wenn und solange das Mitglied als Folge einer Nichtigerklärung, Aufhebung oder Scheidung der Ehe bzw. Auflösung der Partnerschaft Unterhalt zu leisten hat.
- wenn und solange keine eigene Krankenversicherung bzw. Versicherungspflicht besteht.
- wenn und solange sich der gewöhnliche Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) befindet.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Formloses Ansuchen um weitere Mitversicherung mit Bestätigung, dass keine eigene Krankenversicherung besteht. Weiters sind die aktuelle Adresse, Telefonnummer und Bankdaten bekannt zu geben.
- Kopie des Scheidungsbeschlusses bzw. der gerichtlichen Auflösungsentscheidung inkl. rechtskräftigem Datum (Rechtskraftstempel) mit Nachweis über den Unterhaltsanspruch
- Bestätigung über das Ende der Krankenversicherung der zuletzt zuständigen Krankenkasse, sofern nicht unmittelbar vorher eine Mitversicherung bei der OÖ. LKUF bestand
Ende der Mitversicherung
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Mitversicherung entfallen, endet auch die Anspruchsberechtigung der geschiedenen Ehegattin bzw. des geschiedenen Ehegatten sowie der früheren eingetragenen Partnerin bzw. des früheren eingetragenen Partners.
Meldepflicht
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist (zB Beginn einer eigenen Krankenversicherung, Pensionsbezug, Einstellung der Unterhaltszahlung, gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb des EWR,...).
Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.
Ihre Meldung kann erfolgen:
- schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz - per E-Mail: datenmanagementlkufat
- per Fax: (0732) 66 82 21-89
Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte in Kopie vor.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
Informationsblatt Schwangerschaft und Geburt
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Informationsblatt Beitragsfreie Mitversicherung
download PDF (667 KB)
Informationsblatt Krankenbehandlungen im Ausland
download PDF (95 KB)
Informationsblatt Meldepflicht
download PDF (82 KB)
Satzungsanhang
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