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Ferialarbeit

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Ferialarbeit

In den Ferien möchten zahlreiche Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten Erfahrungen im Berufsleben sammeln und eigenes Geld verdienen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine eigene Krankenversicherung besteht. Die Mitversicherung von Angehörigen ist nicht möglich, wenn und solange Angehörige eine eigene Krankenversicherung haben.

In dieser Zeit werden an den jeweiligen Krankenversicherungsträger die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Leistungen sind daher beim betreffenden Versicherungsträger in Anspruch zu nehmen.

Ob es sich beim Praktikum im Zuge der Ausbildung, bei der Ferialarbeit und dergleichen um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, erfahren Sie beim Dienstgeber. An die OÖ. LKUF erfolgt keine automatische Meldung.

Die Krankenversicherung besteht für die Dauer der Tätigkeit und bei einer eventuellen Urlaubsersatzleistung.

Bitte teilen Sie der OÖ. LKUF das genaue Beginn- und Enddatum der Versicherung unverzüglich mit. Dadurch soll gewährleistet sein, dass für Ihr Kind bis zum Beginn der eigenen Krankenversicherung Leistungen übernommen werden können und Ihr Kind auch nach dem Ende zeitgerecht bei der OÖ. LKUF wieder mitversichert ist.

Ihre Meldung ist wichtig, damit die OÖ. LKUF nicht irrtümlich Leistungen übernimmt, wenn bei der Ärztin bzw. beim Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus nicht über die zuständige Krankenversicherung abgerechnet wird.

Urlaubsersatzleistung

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Urlaubsanspruch nicht oder nicht zur Gänze aufgebraucht wurde, hat der Dienstgeber den noch offenen Urlaubsanspruch auszuzahlen. Eine Urlaubsersatzleistung ist die finanzielle und beitragspflichtige Abgeltung für nicht verbrauchten Urlaub. Auch an diesen Tagen besteht eine eigene Krankenversicherung! Das Ende der Krankenversicherung ist somit das Ende des Entgeltanspruches.

Geringfügige Beschäftigung

Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, besteht lediglich eine Unfallversicherung. Eine Meldung an die OÖ. LKUF ist in diesem Fall nicht nötig.

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt bzw. die geringfügige Beschäftigung zusätzlich zu einem weiteren Dienstverhältnis ausgeübt, wird das gesamte monatliche Einkommen zusammengerechnet.
Übersteigt das gesamte monatliche Entgelt aus allen Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze (2012: EUR 376,26 pro Monat), ist man auch krankenversichert und eine Meldung an die OÖ. LKUF ist erforderlich. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Gebietskrankenkasse.

Arbeiten im Ausland

Auch Tätigkeiten im Ausland unterliegen der Meldepflicht. Besteht aufgrund der Tätigkeit im Ausland eine eigene Pflichtversicherung oder eine Versicherungspflicht, ist eine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen bei der OÖ. LKUF nicht möglich.

Eine Pflichtversicherung besteht, wenn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bei einer Erwerbstätigkeit die Einbeziehung in die jeweilige Krankenversicherung erfolgt.
Eine Versicherungspflicht liegt vor, wenn vorgeschrieben ist, dass eine Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ist selbst verantwortlich, eine adäquate Krankenversicherung von zahlreichen Anbietern und Angeboten auszuwählen und abzuschließen.

Meldepflicht

Bitte beachten Sie, dass jede Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist. Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.

Ihre Meldung kann erfolgen:

  • telefonisch: (0732) 66 82 21-0 oder an Ihre Kundenbetreuerin
  • schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge,
    Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz
  • per E-Mail: datenmanagementlkufat
  • per Fax: (0732) 66 82 21-89

Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte in Kopie vor.

Häufige Fragen und Antworten

Ich melde die Ferialarbeit meines Sohnes: Er arbeitet in den Ferien 4 Wochen von Anfang Juli bis Anfang August. Was ist zu tun?

Bitte teilen Sie uns das genaue Beginn- und Enddatum der Ferialarbeit mit, damit wir für Ihren Sohn bis zum Beginn bzw. nach dem Ende der Krankenversicherung und nicht während seiner eigenen Krankenversicherung Leistungen übernehmen.

Warum muss ich die Ferialarbeit meines Kindes melden, wenn kein Arztbesuch nötig ist bzw. wir beim Arztbesuch die e-card verwenden?

Da es immer wieder vorkommt, dass aus verschiedenen Gründen irrtümlich Rechnungen von Ärztinnen bzw. Ärzten oder Krankenhäusern bzw. Rezepte der OÖ. LKUF zur Rückvergütung vorgelegt werden, ist es sehr wichtig, dass der genaue Zeitraum der Ferialarbeit der OÖ. LKUF gemeldet wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die OÖ. LKUF nicht irrtümlich Leistungen übernimmt.

Meine Tochter hat während ihrer Ferialarbeit nicht den ganzen Urlaubsanspruch konsumiert. Hat das Auswirkungen auf die Krankenversicherung?

Ja, nicht in Anspruch genommener Urlaub muss vom Dienstgeber ausbezahlt werden. Für die Tage des nicht konsumierten Urlaubs besteht auch noch nach dem Ende der Ferialarbeit eine eigene Krankenversicherung.

Mein Kind beginnt am 9. August die Ferialarbeit. Das genaue Ende ist aufgrund der Arbeitssituation noch unklar und entscheidet sich erst Anfang September. Wie ist vorzugehen?

Wir vermerken uns vorerst den Beginn der Ferialarbeit. Wenn das genaue Ende der Versicherung geklärt ist, kann dies jederzeit telefonisch oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) nachgemeldet werden. Bitte beachten Sie einen eventuellen Urlaubsanspruch.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

Informationsblatt Schwangerschaft und Geburt

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Informationsblatt Beitragsfreie Mitversicherung

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Informationsblatt Krankenbehandlungen im Ausland

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Informationsblatt Meldepflicht

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Satzungsanhang

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