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Eigene Krankenversicherung von Angehörigen

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Eigene Krankenversicherung von Angehörigen

Die Mitversicherung von Angehörigen ist nicht möglich, wenn und solange Angehörige eine eigene Krankenversicherung haben.

In dieser Zeit werden an den jeweiligen Krankenversicherungsträger die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Leistungen sind daher beim betreffenden Versicherungsträger in Anspruch zu nehmen.

Ob eine eigene Krankenversicherung vorliegt, erfahren Sie beim jeweiligen Dienstgeber oder der jeweiligen Krankenkasse. An die OÖ. LKUF erfolgt keine automatische Meldung.

Eine eigene Krankenversicherung liegt zum Beispiel vor:

  • Ferialarbeit, Praktikum
  • Präsenz- oder Zivildienst
  • Lehre
  • Dienstverhältnis
  • AMS-Bezug
  • Pensionsbezug
  • Witwerpension, Witwenpension
  • Waisenpension
  • mehrfach geringfügige Beschäftigung (wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet)
  • Selbstversicherung lt. ASVG
  • selbstständige Erwerbstätigkeit

Die Mitversicherung einer bzw. eines Angehörigen bei einem anderen Versicherungsträger zählt nicht als eigene Krankenversicherung.

Eine eigene Krankenversicherung tritt unabhängig vom Bezug der Familienbeihilfe ein.

Bitte teilen Sie der OÖ. LKUF das genaue Beginn- und Enddatum der Versicherung unverzüglich mit. Dadurch soll gewährleistet sein, dass für Ihr Kind bis zum Beginn der eigenen Krankenversicherung Leistungen übernommen werden können bzw. nach dem Ende der Krankenversicherung Ihr Kind zeitgerecht bei der OÖ. LKUF wieder mitversichert ist. Ihre Meldung ist wichtig, damit die OÖ. LKUF nicht irrtümlich Leistungen übernimmt, wenn bei der Ärztin bzw. beim Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus nicht über die zuständige Krankenversicherung abgerechnet wird.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Mitglieder übersehen, dass Angehörige eine eigene Krankenversicherung haben. Wenn in diesem Fall Leistungen von der OÖ. LKUF bezahlt werden, kommt es zu Rückforderungen, oft in beträchtlicher Höhe. Wir ersuchen Sie im eigenen Interesse, eine eigene Krankenversicherung von Angehörigen mit genauer Datumsangabe (Beginn- bzw. Enddatum) sofort schriftlich zu melden. Die Meldungen nehmen wir auch gerne per Fax oder E-Mail entgegen.

Sollte ab Ende der eigenen Krankenversicherung eine weitere Mitversicherung gewünscht sein, prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Wiederanmeldung.

Geringfügige Beschäftigung

Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, besteht lediglich eine Unfallversicherung. Eine Meldung an die OÖ. LKUF ist in diesem Fall nicht nötig.

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt bzw. die geringfügige Beschäftigung zusätzlich zu einem weiteren Dienstverhältnis ausgeübt, wird das gesamte monatliche Einkommen zusammengerechnet.
Übersteigt das gesamte monatliche Entgelt aus allen Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze (2012: EUR 376,26 pro Monat), ist man unter anderem auch krankenversichert.

Geringfügig beschäftigte Personen können sich in der Kranken- und Pensionsversicherung bei der Gebietskrankenkasse selbst versichern. In diesem Fall besteht eine eigene Krankenversicherung und eine Meldung an die OÖ. LKUF ist erforderlich. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Gebietskrankenkasse.

Tageweise Beschäftigung

Beachten Sie bitte, dass eine Krankenversicherung auch tageweise bestehen kann, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, wo man vom Dienstgeber nur an den Tagen der Beschäftigung bei der jeweiligen Krankenkasse angemeldet wird. Genauere Auskünfte erteilt der jeweilige Dienstgeber. An den einzelnen Tagen, an denen eine eigene Krankenversicherung vorliegt, besteht kein Leistungsanspruch bei der OÖ. LKUF.

Arbeiten im Ausland

Auch Tätigkeiten im Ausland unterliegen der Meldepflicht. Besteht aufgrund der Tätigkeit im Ausland eine eigene Pflichtversicherung oder eine Versicherungspflicht, ist eine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen bei der OÖ. LKUF nicht möglich.

Eine Pflichtversicherung besteht, wenn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bei einer Erwerbstätigkeit die Einbeziehung in die jeweilige Krankenversicherung erfolgt.
Eine Versicherungspflicht liegt vor, wenn vorgeschrieben ist, dass eine Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ist selbst verantwortlich, eine adäquate Krankenversicherung von zahlreichen Anbietern und Angeboten auszuwählen und abzuschließen.

Bezug von Kinderbetreuungsgeld

Wenn mitversicherte Angehörige aufgrund der Geburt eines Kindes selbst Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind diese ab Bezug nicht mehr bei der OÖ. LKUF krankenversichert. Zwecks Weiterversicherung wenden Sie sich bitte an die Gebietskrankenkasse.

Meldepflicht

Bitte beachten Sie, dass jede Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben ist. Eine Nichtbeachtung der Meldepflicht und dadurch zu Unrecht erbrachte Leistungen führen zu Rückforderungen.

Ihre Meldung kann erfolgen:

Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte in Kopie vor.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

Informationsblatt Schwangerschaft und Geburt

download PDF (88 KB)

Informationsblatt Beitragsfreie Mitversicherung

download PDF (667 KB)

Informationsblatt Krankenbehandlungen im Ausland

download PDF (95 KB)

Informationsblatt Meldepflicht

download PDF (82 KB)

Satzungsanhang

download PDF (22 KB)


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag:
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

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