Versicherungsschutz
Änderungsmeldungen
Schwangerschaft und Geburt
Angehörige - Allgemeines
Kinder
Kinder ab 18 Jahren
Ferialarbeit
Ehegatten und eingetragene Partner
Lebensgefährten und haushaltsführende Angehörige
Geschiedene Ehegatten und frühere eingetragene Partner
Beitragspflichtige Mitversicherung
Eigene Krankenversicherung von Angehörigen
Mehrfachversicherung von Hauptversicherten
Krankenversicherungsschutz im Ausland
Meldepflicht
Gemäß Oö. LKUFG haben die Mitglieder der OÖ. LKUF alle für die Anspruchsberechtigung oder deren Verlust maßgebenden Tatsachen binnen zwei Wochen zu melden. Bei Verletzung der Meldepflicht kann es zu Nichtübernahme oder Rückforderung von Krankenkosten kommen, sodass dem Mitglied Eigenkosten entstehen.
Jede Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ist der OÖ. LKUF schriftlich (mit Datumsangabe) umgehend zu melden.
Durch Vorlage der entsprechenden Urkunde in Kopie erfolgt die Meldung bei:
- Verehelichung
- Scheidung
- Wiederannahme des früheren Familiennamens nach Scheidung
- Namensänderung
- Legitimation oder Namensgebung bei Kindern
- Geburt, Adoption oder Pflegschaft eines Kindes
Formular "Änderungsmitteilung" oder formlos schriftlich bitte melden:
- Änderung der Bankverbindung
- Änderung der Adresse
- Änderung der Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
- Abschluss oder Stornierung einer Zusatzversicherung
- Abmeldung von Mitversicherten (zB Beginn eines Dienstverhältnisses mit Datumsangabe)
- Entstehen oder Wegfall einer anderen Krankenversicherung (mit Datumsangabe)
Eine beitragsfreie Mitversicherung endet bei:
- Ablegung eines Praktikums
- Beginn eines Dienstverhältnisses mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze
- Tätigkeit mit freiem Dienstvertrag
- Ferialtätigkeit (Meldung auch telefonisch möglich)
- Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst (Kopie des Einberufungsbefehls sowie der Entlassungsbescheinigung oder Kopie des Zuweisungsbescheides zum Zivildienst)
- Eigener Pensionsbezug (Pensionsbescheid bitte einsenden)
Hinweise:
- Jedes eigene Krankenversicherungsverhältnis schließt eine weitere beitragsfreie Mitversicherung bei der OÖ. LKUF aus.
- Sollten Sie als Hauptversicherte bzw. Hauptversicherter der OÖ. LKUF neben Ihrer Tätigkeit als Landeslehrerin oder Landeslehrer ein anderes Arbeitsverhältnis oder einen Pensionsbezug haben, ist dies der OÖ. LKUF ebenfalls zu melden. (Doppelversicherung)
Meldung von Unfällen:
Diese sind innerhalb von 2 Wochen mit dem Formular "Unfall- bzw. Verletzungsbericht" zu melden.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Meldepflicht
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Formular Änderungsmitteilung
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Unfall- bzw. Verletzungsbericht
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Satzungsanhang
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