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Wissenswertes im Falle eines Schiunfalls

13.02.2012

Die herrlichen Schnee- und Pistenverhältnisse laden auch in dieser Wintersaison zum Schifahren ein. Leider verunglücken jedes Jahr unzählige Wintersportlerinnen und Wintersportler. Schiunfälle passieren häufig aus eigenem Verschulden, manchmal sind sie aber auch auf das Fehlverhalten anderer Wintertouristinnen bzw. Wintertouristen zurückzuführen.

Was ist zu tun?

Meldepflicht: Jede Verletzung, für welche ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist innerhalb von 14 Tagen mittels Unfallbericht zu melden. Das Formular ist auf unserer Website erhältlich.

Verletzungen, welche durch eine andere Wintersportlerin bzw. einen anderen Wintersportler verursacht wurden: Im Falle einer Kollision mit einer anderen Schifahrerin bzw. einem anderen Schifahrer, können Sie von der Unfallgegnerin bzw. vom Unfallgegner Schadenersatz verlangen, wenn diese bzw. dieser den Zusammenstoß rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat.
Daher ist es wichtig,
• sich wenn möglich den Namen und die Adresse der Unfallgegnerin bzw. des Unfallgegners geben zu lassen, wobei die Vorlage eines Ausweises sinnvoll wäre.
• die Namen und Adressen von allfälligen Zeuginnen bzw. Zeugen zu notieren.
• den Unfall der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Infos zum Kostenersatz

Eine volle Kostendeckung bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik ist laut Satzung der OÖ. LKUF nicht immer gegeben.

Kostenersatz innerhalb Österreichs:

Arztkosten: 

Kostenübernahme nach den Tarifen des Übereinkommens und der Honorarordnung für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der oö. Krankenfürsorgen

Flugrettung:

Keine bzw. in Ausnahmefällen teilweise Vergütung

Bergungskosten:    

Keine Vergütung

Medikamente:

Eine Direktabrechnung für ärztlich verschriebene Medikamente analog unseren Abgabebestimmungen ist mit allen Apotheken und Hausapotheken Österreichs möglich.
Unsere Kassenummer lautet 4375.

Transportkosten:

Bei Vorliegen eines ärztlichen Transportauftrages, in welchem die Gehunfähigkeit der Patientin bzw. des Patienten bestätigt ist, erfolgt eine Kostenübernahme bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle.

Kostenersatz für Behandlungen im Krankenhaus außerhalb Oberösterreichs:

Ambulante Behandlungen:

90 % der tatsächlichen Kosten

Stationäre Behandlungen:

100 % der allgemeinen Gebührenklasse

90 % der Sonderklasse-Mehrbettzimmer für Hauptversicherte, anspruchsberechtigte Gattinnen bzw. Gatten sowie Waisen, nach den mit den oö. Vertragskrankenhäusern vereinbarten Tarifen

Kostenersatz außerhalb Österreichs:

Details dazu finden Sie auf unserer Website


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08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Freitag:
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