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Zahntechnik

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Leistungen

Zahntechnik

Zahnprothesen und Kronen sind bei Einhaltung einer fünfjährigen Mindestgebrauchsdauer nicht bewilligungspflichtig. Die Vergütung beträgt 90 % des Rechnungsbetrages bis zum angeführten Höchstvergütungssatz:

1. Kunststoffprothesen-Neuherstellung

Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)

a) Totalprothese als Dauerversorgung

600,--

b) Platte für Immediat (Tragedauer mind. zwölf Wochen)
    oder Teilprothese

252,--

c) Zahn, pro Einheit

16,20

d) Klammer (eine mehrarmige Klammer, jedoch nur
    in einfacher Ausführung)

16,20

e) Sauger

16,20

f) Lingualbügel

49,50

2. Reparaturen an Kunststoffprothesen

Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)

a) Reparatur gesprungener oder gebrochener Platten,
    Wiederbefestigung je Zahn oder Klammer

54,--

b) Ersatz eines Zahnes oder einer Klammer, 
    Erweiterung um einen Zahn, Anbringung eines
    Saugers, künstliches Zahnfleisch ergänzen
    (Teilunterfütterung)

63,--

c) Leistung gemäß a) und b) gemeinsam bzw. zwei
    Leistungen gemäß a) oder b)

77,40

d) Mehr als zwei Leistungen (Einheiten) wie
    vorstehend, totale Unterfütterung eines partiellen
    Zahnersatzstückes, Obturator

90,--

e) totale Unterfütterung totaler Zahnersatzstücke

99,--

Werden bei totalen Unterfütterungen von Prothesen auch Leistungen nach a), b) oder c) notwendig, können diese gesondert vergütet werden.

3. Metallgerüstprothesen-Neuherstellung

Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)

a) einschließlich fortgesetzter Klammer, Aufruhen und
    Zahnklammern

598,50

b) Zahn pro Einheit

16,20

4. Reparaturen an Metallgerüstprothesen

Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)

x) Anlöten einer Retention, Klammer oder Aufruhe

63,--

y) zwei Leistungen gemäß x), Reparatur eines
    Metallbügels oder einer fortgesetzten
    Klammer

90,--

z) mehr als zwei Leistungen gemäß x) oder y),
    Erweiterung der Metallbasis

103,50

Reparaturen im Kunststoffbereich an Metallgerüstprothesen werden nach dem Tarif für Reparaturen von Kunststoffprothesen (Punkt 2. a) bis 2. d)) vergütet. Die unter x) bis z) angeführten Leistungen können gesondert vergütet werden.

5. Kronen und Brücken

Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)

Kronen, Stiftzähne, Brückenglieder und dgl.
pro Einheit (Provisorien sind im Höchstsatz enthalten)

247,50

gegossener Stiftaufbau

45,--

6. Inlay

Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)

einflächig

45,--

zweiflächig

77,40

dreiflächig/Onlay/Teilkrone

112,50

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

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Informationsblatt Zahnheilkunde

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Tarife für konservierend-chirurgische Zahnbehandlungen

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Zahnarzt-Behandlungsschein

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Satzungsanhang

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