Leistungen
Zahnimplantate
Für Zahnimplantate einschließlich der hierfür notwendigen Vorbehandlungen ist sowohl bei Inanspruchnahme von Zahnbehandlerinnen und Zahnbehandlern als auch in Krankenanstalten die vorherige Genehmigung der OÖ. LKUF einzuholen. Zur Beurteilung einer Kostenbeteiligung ist ein Kostenvoranschlag einschließlich einer fachärztlichen Begründung (falls vorhanden ein Panoramaröntgen) vorzulegen. Ein stationärer Aufenthalt ist in der Regel nicht erforderlich. Bei ambulanten und tagesklinischen Behandlungen ist für jedes bewilligte Implantat eine freiwillige Leistung analog des Höchstsatzes einer Zahnkrone (derzeit EUR 247,50) möglich.
Auch im Fall einer Kostenbeteiligung der OÖ. LKUF ist mit relativ hohen Eigenkosten zu rechnen.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
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Informationsblatt Zahnheilkunde
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Tarife für konservierend-chirurgische Zahnbehandlungen
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Zahnarzt-Behandlungsschein
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Satzungsanhang
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