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Kieferorthopädie

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Leistungen

Kieferorthopädie

Eine Kostenübernahme ist nur dann gewährleistet, wenn vor Behandlungsbeginn unter Vorlage eines von der Behandlerin oder vom Behandler erstellten Behandlungsplanes mit Angabe der vorgesehenen Apparate und einer prognostischen Beurteilung die Genehmigung der OÖ. LKUF eingeholt wurde.

Bei einem Behandlungsbeginn für Kinder ab dem 15. Lebensjahr, bei Erwachsenen sowie bei einer Behandlungsdauer über vier Jahre ist eine Beurteilung des LKUF-Konsiliarzahnarztes nur nach zusätzlicher Vorlage von Kiefergipsmodellen oder einer fachärztlichen Fotodokumentation möglich.
Weitere Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Satzung. Die Vergütung beträgt 90 % des Rechnungsbetrages bis zum angeführten Höchstvergütungssatz.

Kieferorthopädische Behandlung

Höchstvergütungssatz
EUR (100 %)

festsitzend oder abnehmbar pro Behandlungsjahr

765,--

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Tarife für konservierend-chirurgische Zahnbehandlungen

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Zahnarzt-Behandlungsschein

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Satzungsanhang

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