Leistungen
Unfall- bzw. Verletzungsbericht
Grundsätzlich sind alle Verletzungen, ob sie leicht oder schwer sind, ob sie in Ausübung des Dienstes oder in der Freizeit zugezogen wurden und ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde, der OÖ. LKUF binnen 14 Tagen mittels Unfall- bzw. Verletzungsberichtsformular zu melden.
Wird diese Meldepflicht nicht beachtet, können hohe Eigenkosten erwachsen bzw. Rückforderungen entstehen.
Es wird unterschieden zwischen:
- Dienstunfällen mit oder ohne Fremdverschulden
- Freizeitunfällen mit oder ohne Fremdverschulden
- Schülerunfällen mit oder ohne Fremdverschulden
- Landwirtschaftsunfällen mit oder ohne Fremdverschulden
Der Unfall- bzw. Verletzungsbericht
Das derzeit gültige Unfallberichtsformular ist ein weißer Doppelbogen im Format DIN A4:
Seite 1 – enthält neben den persönlichen Daten allgemeine Angaben über den Unfall bzw. die Verletzung und ist unbedingt bei allen Unfällen auszufüllen und zu unterzeichnen.
Seite 2 – beinhaltet alle notwendigen Angaben bei Vorliegen eines Unfalles mit Fremdverschulden.
Seite 3 – ist in Zusammenhang mit einem Dienstunfall auszufüllen. Die Angaben über den Dienstunfall sind auf ihre Richtigkeit von der Schulleitung bzw. dem Bezirksschulrat zu bestätigen.
Seite 4 – (Rückseite) ist für Anmerkungen bzw. Hinweise der Mitglieder vorgesehen.
ACHTUNG:
Der Unfallbericht kann nur dann anerkannt werden, wenn dieser von der Hauptversicherten bzw. dem Hauptversicherten unterzeichnet ist.
Ein Unfall kann nur dann als Dienstunfall anerkannt werden, wenn
- sich der Unfall in örtlichem, zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Lehrerin bzw. Lehrer (Schulhaus, Turnsaal, Turnplatz, Schulschikurs, Lehrerschikurs, Wandertag, Schulweg, usw.) ereignet.
- der Dienstunfall unverzüglich der Schulleitung bzw. bei einem Unfall der Schulleiterin oder des Schulleiters dem Bezirksschulrat gemeldet wurde.
- die Richtigkeit der Angaben auf dem Unfallbericht von der Schulleitung oder vom Bezirksschulrat mit Ort, Datum, Stampiglie und eigenhändiger Unterschrift bestätigt wurde.
Folgende Daten sind bei Unfällen mit Fremdverschulden unbedingt anzugeben:
- Name und Anschrift der schuldtragenden Person
- Haftpflichtversicherung mit Polizzennummer und Schadensnummer der beschuldigten Person
- Name und Anschrift der Polizeidienststelle, welche den Vorfall aufgenommen hat
- Name und Anschrift des Gerichtes, bei dem das Verfahren anhängig ist
- Name und Anschrift der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwaltes, welche/r mit der rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt wurde
Es ist notwendig, diese Daten umgehend zu eruieren, damit eine schnelle und unbürokratische Abwicklung des Schadensfalles gewährleistet ist.
Weiters empfehlen wir, jede Rechnung in Zusammenhang mit dem Unfall bzw. der Verletzung mit dem Vermerk „Unfall vom ....“ zu kennzeichnen.
Nachfolgend finden Sie ein Exemplar dieses Unfall- bzw. Verletzungsberichtes, welches Sie im Bedarfsfalle verwenden können. Wir ersuchen Sie, bei der Verwendung dieses Berichtes auf der ersten Seite Ihre persönlichen Daten anzuführen, unter "Unfall- bzw. Verletzungsbericht für" den Namen der verletzten Person im Freiraum zwischen den persönlichen Daten und den gesetzlichen Bestimmungen zu vermerken und den Bericht vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die OÖ. LKUF zu senden.
Die persönlichen Angaben über die Versicherte bzw. den Versicherten und die verletzte Person werden bei den von uns aufgrund von vorliegenden Rechnungen ausgesandten Unfallberichten automatisch ausgefüllt.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Unfall- bzw. Verletzungsbericht
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Unfall- bzw. Verletzungsbericht
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Satzungsanhang
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