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Therapieangebote

Therapien bei freiberuflichen Therapeutinnen bzw. Therapeuten und Instituten

Ob zur Rehabilitation nach Unfällen oder Krankenhausaufenthalten, zur Schmerzlinderung, Heilung von Gelenksbeschwerden bzw. bei Sprachproblemen nach Schlaganfällen – die physikalische, ergotherapeutische bzw. logopädische Therapie ist bei vielen Krankenbehandlungen äußerst wichtig.
Die Möglichkeit dieser Behandlungen ist in Krankenanstalten, privaten Instituten, Kuranstalten und diversen Ambulatorien sowie bei Ärztinnen und Ärzten und freiberuflichen Therapeutinnen und Therapeuten gegeben.

So wie die verschiedenen Therapieangebote der einzelnen Behandlungsstellen umfangreich sind, gestalten sich auch die Rückvergütungssätze der OÖ. LKUF unterschiedlich. Ihre Höhe ist unter anderem vom Status der Behandlungsstelle (zB Krankenanstalt oder freiberufliche dipl. Physiotherapeutinnen bzw. Physiotherapeuten) abhängig.
Damit Ihnen keine unerwarteten Differenzkosten erwachsen, möchten wir Sie nachstehend darüber informieren, was von der ärztlichen Zuweisung bis zur Rückerstattung der Kosten zu beachten ist.

Wichtige Angaben auf der ärztlichen Verordnung

  • Die Anzahl der notwendigen Therapien (üblicherweise 6 bzw. 10)
  • Die Art und Dauer der Behandlung (zB 10 x Einzelheilgymnastik à 30 Minuten)

Bitte beachten Sie die nachstehenden Angaben bei den einzelnen Leistungspositionen auf der Tarifliste. Wenn von der Ärztin bzw. dem Arzt keine Angaben gemacht wurden, können wir nur den Grundtarif vergüten, auch dann, wenn die Therapeutin oder der Therapeut bzw. die Behandlungsstelle eine längere Therapie durchgeführt und verrechnet hat.

  • Zuweisungsdiagnose

Keine generelle Bewilligungspflicht

Bei der OÖ. LKUF ist in der Regel keine Bewilligungspflicht vorgesehen bzw. keine Chefarztpflicht festgelegt. Die Krankenbehandlung muss gemäß Oö. LKUF-Gesetz ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Vergütungshöhe

Speziell mit freiberuflichen Therapeutinnen und Therapeuten bestehen keine Vertragsverhältnisse. Obwohl die festgelegten Rückersätze relativ hoch sind, können aufgrund von teilweise beträchtlichen Preisunterschieden hohe Eigenkosten entstehen. Eine Ausnahme bilden zB die Vertragskrankenanstalten der OÖ. LKUF und die Ambulatorien der OÖ. Gebietskrankenkasse. Bei diesen ist eine Direktverrechnung sowie 90%ige Kostenübernahme möglich. Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

Die Abklärung der Behandlungskosten ist daher vor allem bei Nicht-Vertragseinrichtungen vor Behandlungsbeginn empfehlenswert.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Therapieangebote

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Vergütungssätze

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Satzungsanhang

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