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Mutter-Kind-Pass

Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen dienen der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Wenn im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung bei einer der nachstehend angeführten Behandlungsstellen eine Schwangerschaft festgestellt wird, bekommen Sie den Mutter-Kind-Pass ausgehändigt. Er beinhaltet die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. Alle vorgeschriebenen Untersuchungen sind für Mutter und Kind sehr wichtig. Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung sollte noch vor der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen. Diese Untersuchungen werden bei Inanspruchnahme von Vertragseinrichtungen zu 100 % ersetzt und sind somit kostenlos.

Leistungsinhalt

  • Sechs ärztliche Untersuchungen der Schwangeren
  • Drei Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren
  • Fünf ärztliche Untersuchungen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes
  • Zwei Ultraschalluntersuchungen des Kindes bis zur 8. Lebenswoche
  • Fünf weitere ärztliche Untersuchungen bis zum 62. Lebensmonat des Kindes

Der genaue Leistungsinhalt und die Fristen sind dem Mutter-Kind-Pass zu entnehmen.

Vitaminpräparat Elevit Pronatal

Die Kosten für „Elevit Pronatal Filmtabletten“ werden während der Schwangerschaft und der Stillperiode von der OÖ. LKUF bewilligt. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das Rezept vor Anschaffung in der Apotheke oder Hausapotheke mit Angabe der Diagnose bei der OÖ. LKUF zur Bewilligung eingereicht wird.

Schwangerschaftsdiabetes

Die Kosten für das Erstversorgerpaket zur Zuckermessung werden nach ärztlicher Verschreibung zu 90 % rückvergütet bzw. mit der Lieferfirma direkt verrechnet. Wird ein weiteres Zubehör zur Blutzuckerüberprüfung benötigt, kann die weitere ärztliche Versorgung entweder bei der OÖ. LKUF mit dem Ersuchen um Direktbelieferung vorgelegt werden oder das Zubehör in jeder öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke gegen Abgabe der Rezeptgebühr bezogen werden.

Mutterhilfe

Als besondere Leistung erbringt die OÖ. LKUF anlässlich der Geburt eines Kindes einen einmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe von EUR 100,00. Der Anspruch wird durch die Vorlage der Geburtsurkunde geltend gemacht. Eine Antragstellung ist nicht nötig.

Impfungen im Kindesalter

Von der OÖ. Landesregierung wird allen Müttern mit dem Mutter-Kind-Pass ein Impfgutscheinheft zur Verfügung gestellt. Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Poliomyelitits), Rotavirus, Hepatitis B und Pneumokokken (derzeit nur für Kinder mit besonderer Indikation) können somit kostenlos beansprucht werden.

Leistungen mit ausreichender medizinischer Begründung

Eine Kostenübernahme durch die OÖ. LKUF erfolgt bei folgenden Untersuchungen und Behandlungen bei der Ärztin bzw. dem Arzt oder im Krankenhaus nur in medizinisch ausreichend begründeten Fällen.

  • Nackendichtenmessung (NT-Messung)
  • Combined-Test
  • Organscreening
  • Fetale Echocardiographie
  • Stillambulanz

Keine Vergütung:

  • Kurse und Akupunkturen zur Geburtsvorbereitung
  • Rückbildungsgymnastik nach der Entbindung

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

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Informationsblatt Schwangerschaft und Geburt

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Satzungsanhang

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