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Rückvergütung von Arzthilfe und Krankenkosten

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Leistungen

Rückvergütung von Arzthilfe und Krankenkosten

Bei folgenden Behandlungsstellen erfolgt die Rechnungsstellung an die Patientin bzw. den Patienten:

  • Ärztinnen bzw. Ärzte und Fachärztinnen bzw. Fachärzte
  • Bandagistinnen bzw. Bandagisten/Orthopädieschuhmacherinnen bzw. Orthopädieschuhmacher
  • Ergotherapeutinnen bzw. Ergotherapeuten
  • Logopädinnen bzw. Logopäden
  • Massageinstitute
  • Optikerinnen bzw. Optiker
  • Physikalische Institute
  • Pyhsiotherapeutinnen bzw. Physiotherapeuten
  • Psychologinnen bzw. Psychologen/Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten

Dies bedeutet eine ausgezeichnete Leistungs- und Kostentransparenz.

Nach Einreichen der vollständigen Unterlagen erfolgt in der Regel eine 90%ige Vergütung der festgelegten Tarife durch die OÖ. LKUF.

Der 10%ige Selbstbehalt kann durch eine entsprechende Zusatzversicherung abgedeckt werden. Details dazu lesen Sie nachstehend unter dem Punkt „Zusatzversicherung“.

Ärztliche Behandlung:

Mit vielen Ärztinnen und Ärzten haben wir Verträge abgeschlossen. Ärztliche Leistungen werden gemäß „Übereinkommen und Honorarordnung für Vertragsärzte“, das zwischen den oö. Krankenfürsorgen und der Ärztekammer für Oberösterreich abgeschlossen wurde, vergütet. Der Vergütungssatz beträgt meist 90 %. Bei Vorsorge- und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden jedoch 100 % des festgelegten Tarifes vergütet.

Die OÖ. LKUF bietet Wahlfreiheit bei den Behandlungsstellen. Bei Inanspruchnahme einer Ärztin bzw. eines Arztes, mit der bzw. dem kein Vertrag besteht, ist mit Eigenkosten zu rechnen. Die Vergütung erfolgt in jedem Fall nach der Honorarordnung für Vertragsärzte. Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, mit der Ärtzin oder dem Arzt vor Behandlungsbeginn das Vertragsverhältnis zu klären.

Wichtige Unterlagen/Angaben:

Originalrechnung oder der LKUF-Behandlungsschein – Kopien bzw. Duplikate oder zB ein Fax sind für die Abrechnung bei der OÖ. LKUF nicht ausreichend. Die Vorlage von Zahlungsbestätigungen ist nicht erforderlich.

  • Rechnungsbestandteile - vollständig
    zB persönliche Daten des Mitgliedes/der Angehörigen bzw. des Angehörigen, genaues Rechnungs- und Leistungsdatum, Rechnungsbetrag, Name und Anschrift der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungstellers (Stempel)
  • genaue Art der Leistung
    zB Positionsbezeichnung, Dioptrien bei Sehbehelfen
  • ärztliche Diagnose auf allen Arztrechnungen und Zuweisungen

(Fach)ärztliche Verordnung unbedingt notwendig für:

  • Radiologische Leistungen
    CT (Computertomographie), Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) oder MRT (Magnet- bzw. Kernspintomographie)
  • Therapien
    zB Massagen, Logopädie, Ergo-, Physio- und Psychotherapie, Psychologische Diagnostik
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel und bei
    » Hörgeräten – inklusive Audiogramm
    » wieder verwendbaren Artikeln kostenlose Depotversorgung bei der Firma Heindl, Linz (zB Rollstuhl)
    » speziellen Sehbehelfen zB Kontaktlinsen, Lichtschutzbrillen, Vorhänger, usw.;
    bei Brillen für den Nah- und/oder Fernbereich genügen detaillierte Angaben (zB Dioptrien) auf der Rechnung!
  • Heilmittel (Medikamente) - Apotheke

Unfall/Verletzungen:

Bei Rechnungen mit Diagnosen, die mit einer Verletzung in Zusammenhang stehen können, beachten Sie bitte das Informationsblatt "Unfall- bzw. Verletzungsbericht".

Zusatzversicherung - Automatische Datenweiterleitung:

Wenn Sie die Zusatzversicherung Merkur oder Uniqa mit dem sogenannten „Lehrertarif“ haben, werden die leistungsbezogenen Daten automatisch mittels Datenträger an diese weitergeleitet und die Leistung der Zusatzversicherung an Sie ausgezahlt. Es ist keine Weiterleitung von Rechnungskopien erforderlich.

Keine Automatik: Rezeptgebührenkarten und Änderungsmeldungen, zB persönliche Daten, Bankverbindung, Anspruchsberechtigung und dergleichen sowie Unfallmeldungen sind  von der Versicherten bzw. dem Versicherten selbst bei der Zusatzversicherung zu melden.

Hinweise zum Kontoauszug:

Die OÖ. LKUF leitet an die Bank unter anderem folgende Daten weiter:

  • Anweisungsnummer
  • Belegnummer
  • event. OÖ. LKUF-Verständigungstext
  • Vorname der Angehörigen bzw. des Angehörigen (Bei Hauptversicherten ist kein Vorname angeführt.)
  • Rechnungsart (zB Facharzt, Zahnarzt)
  • jeweiliger Rechnungsbetrag
  • von der LKUF anerkannter Betrag
  • Vergütungsbetrag
  • OÖ. LKUF-Anweisungstermin
  • OÖ. LKUF-Gesamtvergütungsbetrag

Die Banken übermitteln diese Daten entweder auf einem separaten Beleg (siehe Muster) oder auf dem Kontoauszug. Falls aus dem Kontoauszug oder bei E-Banking nur der Gesamtüberweisungsbetrag ersichtlich ist, gibt es auf alle Fälle zusätzlich einen separaten Beleg. Dieser soll unbedingt bei der Bank abgeholt bzw. angefordert werden, da er einen wichtigen OÖ. LKUF-Verständigungstext enthalten kann und daraus die OÖ. LKUF-Vergütung im Detail ersichtlich ist.

Muster Kontoauszug

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Rückvergütung von Arzthilfe und Krankenkosten

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Arzt-Behandlungsschein

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Satzungsanhang

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