Leistungen
Rezeptgebührenbefreiung
bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit:
Auf Antrag (Formular) können 2012 folgende Personen von der Rezeptgebühr befreit werden:
- Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Grenzwerte nicht übersteigen: » Alleinstehende: EUR 814,82
» Ehepaare: EUR 1.221,68
- Bei Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen, erhöhen sich diese Grenzbeträge: » Alleinstehende: EUR 937,04
» Ehepaare: EUR 1.404,93
Alle diese Grenzbeträge erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende unversorgte Kind um EUR 125,72.
Leben mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller Personen im Haushalt, die über ein eigenes Einkommen verfügen, so wird dieses Einkommen ebenfalls berücksichtigt.
Hinweise:
- Das Formular ist auch hier rechts im Downloadbereich oder über den Menüpunkt "Formulare" über unsere Website erhältlich.
- Wird eine Rezeptgebührenbefreiung bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit erteilt, so gilt diese auch für alle mitversicherten Angehörigen. Für jede Person wird eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung ausgestellt, welche unaufgefordert der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt vorgelegt werden muss.
bei anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten:
Versicherte mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit können anhand eines formlosen Antrages für Medikamente, die in ursächlichem Zusammenhang mit der anzeigepflichtigen Krankheit notwendig sind, von der Rezeptgebühr befreit werden. Dem Antrag ist eine ärztlich bestätigte Medikamentenaufstellung beizulegen.
Nach Überprüfung und Beurteilung durch unsere Konsiliarärztin oder unseren Konsiliararzt erhalten Sie eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung für die mit der anzeigepflichtigen Krankheit in ursächlichem Zusammenhang notwendigen Medikamente. Diese Bestätigung ist der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt unaufgefordert vorzulegen.
bei Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze:
Der Verwaltungsrat der OÖ. LKUF hat mit 1.1.2008 die zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dass speziell Versicherte mit einem hohen Medikamentenbedarf und geringem Einkommen entlastet werden.
So muss jede bzw. jeder Versicherte nur solange die Rezeptgebühr zahlen, bis sie bzw. er im laufenden Kalenderjahr einen Betrag von 2 % des Jahresnettoeinkommens erreicht hat, wobei eine Mindestobergrenze von 37 Rezeptgebühren festgesetzt wurde.
Antragstellung
Zur Einleitung des Verfahrens auf Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze ist vom Mitglied bei der OÖ. LKUF vorzulegen:
- formloser Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze
- Originalrechnungen über die bereits entrichteten Rezeptgebühren
- Einkommensnachweis
bei Pensionistinnen und Pensionisten: Vorlage des aktuellen Lohnzettels durch das Mitglied
Aktive Lehrpersonen: Einkommensnachweis wird durch die OÖ. LKUF bei der Personalverrechnung des Landes OÖ. angefordert
Ermittlung des Jahresnettoeinkommens
Die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens für die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze erfolgt
- bei Pensionistinnen und Pensionisten aufgrund der aktuellen Nettopension
- bei aktiven Lehrpersonen aufgrund des von der Personalverrechnung des Landes OÖ. vorgelegten Einkommensnachweises
Mindestobergrenze
Die Mindestobergrenze ist gemäß den Bestimmungen mit 37 Rezeptgebühren festgesetzt.
Rezeptgebühren, die von der Versicherten oder dem Versicherten für mitversicherte Angehörige bezahlt wurden, werden für die Errechnung der 2-%-Obergrenze mit einberechnet.
Gutschriften
Kommt es dazu, dass die Versicherte bzw. der Versicherte noch Rezeptgebühren bezahlt hat, obwohl die Obergrenze bereits erreicht wurde, so werden die zuviel bezahlten Rezeptgebühren der Versicherten bzw. dem Versicherten rückvergütet.
Hinweise:
- Wird eine Rezeptgebührenbefreiung bei Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze erteilt, so gilt diese auch für alle mitversicherten Angehörigen. Für jede Person wird eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung ausgestellt, welche unaufgefordert der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt vorgelegt werden muss.
- Die Rezeptgebührenbefreiung hat jeweils nur für das antragsrelevante Kalenderjahr Gültigkeit.
- Es können nur tatsächlich erbrachte Rezeptgebühren zur Berechnung herangezogen werden. Beträge von Privatankäufen oder Medikamentenkosten unter der Rezeptgebühr fließen nicht in die Berechnung mit ein.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Rezeptgebühr
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
download PDF (1,8 MB)
Rezeptgebührenbefreiung
download PDF (84 KB)
Satzungsanhang
download PDF (22 KB)





Leistungen


