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Rehabilitation

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Leistungen

Rehabilitation

Ein Rehabilitationsaufenthalt ist in der Regel ein Anschlussheilverfahren nach schweren, akuten Erkrankungen oder Operationen (zB Herzinfarkt, Herzoperationen, Gelenks- und Gelenksersatzoperationen, Unfallfolgen, usw.). In spezialisierten Rehabilitationszentren wird eine besondere Form der Nachbehandlung durchgeführt. Durch eine gezielt auf den Einzelfall abgestimmte Therapiekombination wird versucht, die körperliche Leistungsfähigkeit und die Funktion der erkrankten Organe oder operierten Körperteile wiederherzustellen.

Im Gegensatz zur vorbeugenden Kur ist in den meisten Fällen die sofortige Weiterbehandlung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus notwendig („Anschlussheilverfahren“ zB nach einem Herzinfarkt).
Manchmal muss auch ein ärztlich festgelegter Zeitraum bis zur Rehabilitation abgewartet werden (zB nach dem Einsetzen eines künstlichen Gelenkes).

Voraussetzung für die Kostenübernahme

Vor Inanspruchnahme des Rehabilitationsaufenthaltes oder der ambulanten Rehabilitation ist unbedingt ein Antrag mit dem Formular "Ansuchen - Rehabilitationsaufenthalt" an die OÖ. LKUF zu stellen.
Nach Vorlage des ärztlichen Antrages (ev. mit Beilage von Befundberichten) kann seitens der OÖ. LKUF die Anmeldung mit einer Kostenübernahmeerklärung vorgenommen werden.
Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

Varianten der Rehabilitation

Stationäre Rehabilitation

Die Unterbringung erfolgt in geeigneten Einrichtungen der Pensionsversicherungsträger, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt udgl.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt je nach Indikation 21, 29 oder 43 Tage.

Ambulante Rehabilitation

Die Möglichkeit der ambulanten Rehabilitation wird im kardiologischen, neurologischen und orthopädischen Bereich sowie im Schmerzbereich angeboten und kann anstelle einer stationären Rehabilitation gewährt werden.
Die Dauer der ambulanten Rehabilitation richtet sich nach der Indikation.

Hinweise:

Gültigkeitsdauer der Bewilligung

Bei einem Anschlussheilverfahren ist die Rehabilitation innerhalb von 4 Monaten, bei einem Wiederholungsheilverfahren innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung durch die OÖ. LKUF anzutreten. Nach Ablauf dieser Zeiträume verliert die Bewilligung automatisch ihre Gültigkeit.

Weiters erlischt der Anspruch auf Rehabilitation, wenn der vom Rehazentrum vorgegebene Termin ohne ausführliche medizinische Begründung von der Versicherten bzw. dem Versicherten nicht eingehalten wird.

Antrag auf Dienstfreistellung

Aktive Lehrpersonen müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei einer bewilligten stationären Rehabilitation für den Aufenthaltszeitraum einen Antrag auf Dienstfreistellung an den Landesschulrat stellen. Den Antrag auf Dienstfreistellung erhalten Sie mit unserem Bewilligungsschreiben.

Vertragslehrpersonen

Aufgrund der Rechtslage ist für LKUF-hauptversicherte Vertragslehrpersonen die Rehabilitation bei der Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen. Bei Ablehnung durch die Pensionsversicherungsanstalt kann nach Vorlage der schriftlichen Ablehnung eine Rehabilitation analog unseren Bestimmungen gewährt werden.

Vergütung

In Vertragseinrichtungen werden 90 % der vertraglich festgesetzten Tagessätze refundiert. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen der OÖ. LKUF und den betreffenden Rehabilitationseinrichtungen.

Die Aufzahlungskosten für einen Aufenthalt in einem Einbettzimmer, Komfortzimmer, für Begleitpersonen sowie für zusätzlich gewünschte Therapien außerhalb des Therapieplanes werden von der OÖ. LKUF nicht übernommen.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Rehabilitation

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Ansuchen für Reha-Aufenthalt

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Satzungsanhang

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