Leistungen
Psychotherapie - Psychologische Diagnostik
Eine Psychotherapie wird nur aufgrund einer psychischen Störung, die als Krankheit anzusehen ist, vergütet. Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.
Beratungs-, Seminar- und Kurskosten für schulische, familiäre oder berufliche Probleme werden nicht refundiert.
Eine Psychotherapie ist bei folgenden Behandlungsstellen möglich:
Freiberufliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten:
- Die Behandlungsberechtigung ist durch die Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend gewährleistet.
Onlineabfrage: ipp.bmgfj.gv.at - Spätestens vor der zweiten Sitzung muss nachweislich eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben. Diese Bestätigung (Zuweisung) ist mit den ersten Rechnungen vorzulegen.
- Vor Ablauf der ersten zehn Einheiten ist ein Verlängerungsantrag zur Bewilligung der Weiterbehandlung vorzulegen.
- Unverbindlicher Empfehlungstarif
Einzeltherapie (50 Min.) EUR 70,-- - Vergütung:
Einzeltherapie (50 Min.)
90 % von EUR 53,--
Gruppentherapie pro Person (90 Min.)
90 % von EUR 16,--
(mind. 3, max. 10 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer und max. zwei Sitzungen pro Tag)
Ärztliche Psychotherapie:
- Berechtigt sind:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie bzw. Neurologie
- Ärztinnen und Ärzte mit Ärztekammerzusatzausbildung - Psychotherapeutische Medizin (Modul III)
- Ärztinnen und Ärzte mit Psychotherapieausbildung gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend.
Onlineabfrage: http://ipp.bmgfj.gv.at - Ab der 11. Sitzung sind eine ausreichende medizinische Begründung und Prognose erforderlich.
- Vergütung: Einzeltherapie (50 Min.)
90 % von EUR 77,42 gemäß Honorarordnung für Vertragsärzte
Gesundheitsambulanzen des PGA
- Der Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit (PGA) hat eine sehr kostengünstige psychotherapeutische Grundversorgung aufgebaut, die auch Versicherte der OÖ. LKUF in Anspruch nehmen können.
- Die Behandlungskosten werden direkt mit der OÖ. LKUF verrechnet. Der 10%ige Selbstbehalt wird von der OÖ. LKUF anschließend der Zusatzversicherung oder dem Mitglied vorgeschrieben.
Clearingstelle für Psychotherapie
- Die wichtigsten Serviceangebote:
- Beratung für Patientinnen und Patienten, um die Behandlung im kürzesten Weg zu vermitteln
- Anlaufstelle für Expertinnen und Experten im Gesundheitsbereich
- Information über Schwerpunkte im Behandlungsangebot
- Organisation von Gruppenpsychotherapie
- Kontakt: 4020 Linz, Museumstraße 31a
Telefon: 0800 202 533
E-Mail: infoclearingstellenet
Klinisch-psychologische Diagnostik
- Voraussetzungen:
- Diagnose durch eine klinische Psychologin oder einen klinischen Psychologen.
- Zuweisung durch eine (Fach)ärztin bzw. einen (Fach)arzt oder Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeuten.
Bei Verdachtsdiagnosen wie zB Leseschwäche, Rechtschreibschwäche (Legasthenie), Rechenschwäche usw. sowie für Beratungen, therapeutische Behandlungen oder Leistungen zB einer Gesundheitspsychologin oder eines Gesundheitspsychologen sind keine Leistungen möglich.
- Vergütung:
Der Rückersatz erfolgt gemäß den Bestimmungen und Tarifen des Gesamtvertrages des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungen und dem Berufsverband österreichischer Psychologen. Wenn sich die klinische Psychologin bzw. der klinische Psychologe an diese Richtlinien hält, ist eine 90%ige Kostenübernahme gewährleistet.
Einzeltarife können auf Grund der umfangreichen Vereinbarung nicht angeführt werden.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
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Informationsblatt Psychotherapie
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Satzungsanhang
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