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Vorgangsweise bei langfristigen Bewilligungen für diätetische Lebensmittel und Heilnahrung

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Leistungen

Vorgangsweise bei langfristigen Bewilligungen für diätetische Lebensmittel und Heilnahrung

Grundsätzlich können die Kosten für diätetische Lebensmittel und Heilnahrungen nur unter besonderen medizinischen Voraussetzungen und nur mit vorheriger Genehmigung von der OÖ. LKUF übernommen werden.

Wurde aufgrund des gesundheitlichen Zustandes der Patientin bzw. des Patienten von einer unserer Konsiliarärztinnen bzw. einem unserer Konsiliarärzte eine Bewilligung für einen längeren Zeitraum erteilt, so hat in diesem Falle die OÖ. LKUF ein eigenes Versorgungsmodell eingerichtet.

Ihre Vorteile:

  • einmalige Ausstellung einer Dauerverordnung mit Angabe der Diagnose
  • einzelne ärztliche Verschreibungen und die dadurch entstehenden Honorare entfallen
  • kostenlose Lieferung der Ware nach Hause
  • Zeitersparnis - notwendige Wege zur Ärztin bzw. zum Arzt oder zur Apotheke erübrigen sich
  • keine Rezeptgebührenkosten

Erstbezug bzw. Einzelverordnung

Nach ärztlicher Verschreibung ist das Rezept mit Angabe der Diagnose zur Bewilligung einzureichen.

Bezugsmöglichkeiten:

  • Das bewilligte Rezept kann anschließend in jeder öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke, gegen Abgabe der Rezeptgebühr bezogen werden.
    Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen OÖ. LKUF und der Apotheke oder Hausapotheke.
  • Möchten Sie eine Direktbelieferung durch die OÖ. LKUF, ist dies bei der Einsendung des Rezeptes zu vermerken. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen OÖ. LKUF und Pharmafirma.
  • Wird das Produkt von Ihnen selbst angekauft, kann die Originalrechnung mit der ärztlichen Verordnung bei der OÖ. LKUF zur Vergütung eingereicht werden.

Weitere Versorgungen bzw. Dauerverordnung

Seit 1. Mai 2010 kümmert sich die OÖ. LKUF, bei Vorliegen einer Bewilligung für einen längeren Zeitraum, um den weiteren Bezug der notwendigen Produkte.

Vorgangsweise:

  • Einmalige Vorlage einer ärztlichen Dauerverordnung mit Angabe der Diagnose bei der OÖ. LKUF.
  • Telefonische Bestellung Ihrerseits bei der OÖ. LKUF. Der Lieferauftrag wird unsererseits umgehend erteilt.
  • Verrechnung erfolgt direkt zwischen OÖ. LKUF und Pharmafirma.

Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

Bei Nichtbeachtung unserer Bestimmungen ist mit Rückforderungen zu rechnen.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Satzungsanhang

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