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Sonderregelung für Karzinompatienten

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Leistungen

Sonderregelung für Medikamente zur adjuvanten Therapie bei Karzinompatienten

Die adjuvante Therapie für Karzinompatientinnen und Karzinompatienten beinhaltet Präparate, welche gemäß unseren gesetzlichen Bestimmungen der Bewilligungspflicht unterliegen oder Nahrungsergänzungsmittel und auch nicht in Österreich registrierte Präparate, welche somit nicht in unseren Pflichtleistungsbereich fallen.

Der Verwaltungsrat beschloss, dass seitens der OÖ. LKUF bei Karzinompatientinnen und Karzinompatienten eine Sondergenehmigung für diese Präparate erteilt wird.
Die Bewilligungsdauer der adjuvanten Therapie beträgt einheitlich 5 Jahre nach Abschluss der Chemo- oder Strahlentherapie oder nach erfolgter Operation, wenn im Anschluss keine Chemo- oder Strahlentherapie durchgeführt wird.

Vorgangsweise

  • Vorlage eines aktuellen Medikamententherapieplanes oder eines ausführlichen Befundberichtes, welcher die Medikamententherapie beinhaltet.
    Sollte Ihnen kein Medikamententherapieplan vorliegen, haben Sie die Möglichkeit einen „Medikamententherapieplan“ downzuloaden und von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt und bestätigt einzureichen.
  •  Nach Überprüfung durch die OÖ. LKUF erhalten Sie
    - für bewilligungspflichtige Medikamente und Produkte, welche in einer öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke erhältlich sind, Bewilligungsetiketten.
    - bei Produkten, welche nur direkt über Pharmafirmen erhältlich sind, nach Vorlage der Originalrechnung die dafür vorgesehene Rückvergütung.

Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

Bei Nichtbeachtung unserer Bestimmungen ist mit Rückforderungen zu rechnen.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Medikamente

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Medikamententherapieplan

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Satzungsanhang

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