Leistungen
Lehrer-Sterbekasse der OÖ. LKUF
NUR FÜR MITGLIEDER DER OÖ. LEHRER-STERBEKASSE
(Neue Mitgliedschaften zur OÖ. Lehrer-Sterbekasse sind nicht möglich!)
Die OÖ. Lehrer-Sterbekasse (OÖ. LSTK) ist eine Einrichtung der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge.
Voraussetzungen für die Beanspruchung des Sterbegeldes:
- Mitglied der OÖ. Lehrer-Sterbekasse
- regelmäßige Zahlung der Beiträge zur OÖ. Lehrer-Sterbekasse
Damit das Sterbegeld ausbezahlt werden kann, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Formloses Ansuchen um Auszahlung des Sterbegeldes mit Angabe der Bankverbindung und Telefonnummer; es kann auch das Formular der OÖ. LKUF „Ansuchen um Auszahlung des Sterbegeldes“ verwendet werden.
- Sterbeurkunde (Kopie)
- Aufnahmeschein der OÖ. Lehrer-Sterbekasse im Original
(Sollte dieser unauffindbar sein, ist eine saldierte Bestattungskostenrechnung, lautend auf den Namen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, beizufügen.)
Die Höhe des Sterbegeldes beträgt maximal EUR 2.100,00.
Gemäß Satzung der OÖ. LSTK können Rückforderungsansprüche der OÖ. LKUF aus der Kranken- und Unfallfürsorge gegenüber einem Mitglied der OÖ. LSTK auf die Auszahlung des Sterbegeldes aufgerechnet werden.
Die näheren Bestimmungen über die OÖ. Lehrer-Sterbekasse sind in der Satzung der OÖ. Lehrer-Sterbekasse ersichtlich.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!





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