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Kurbewilligung für andere Kurorte

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Leistungen

Kurbewilligung für andere Kurorte

Eine Kurbeihilfe kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden, zB wenn Kuranwendungen benötigt werden, die in Bad Schallerbach, Bad Leonfelden und Bad Ischl nicht verabreicht werden.
Dies ist im Antrag durch die Ärztin oder den Arzt ausdrücklich anzuführen und zu begründen.

Leistungsumfang:
• 90 % der Aufenthaltskosten lt. Tarif
• 90 % der tarifmäßigen Kurmittelkosten bis zu einem Höchstvergütungssatz von 
  EUR 220,-- pro Woche (7 Tage)
• Kurarztkosten nach OÖ. LKUF-Tarif

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Kur

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Formular Ansuchen um erweiterte Heilbehandlung

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Satzungsanhang

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Freitag:
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