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Varianten einer Kurbeihilfe

Ein Antrag ist unbedingt vor Inanspruchnahme der Kur mit dem Formular „Ansuchen um erweiterte Heilbehandlung“ an die OÖ. LKUF zu stellen. Dies gilt bei einer Einweisung in ein OÖ. LKUF-Kurhaus, bei einer Kurbewilligung für einen anderen Kurort oder bei einer ambulanten Kur.

Eine Kurbeihilfe kann insgesamt für 10 Wochen innerhalb von 5 Jahren, jedoch für nicht mehr als 4 Wochen im Kalenderjahr gewährt werden. Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

Neben den bewährten 21-tägigen Kuraufenthalten sind in Bedarfsfällen auch 14-tägige Kuren möglich.

Zur Berechnung des Kuranspruchs werden die innerhalb von 5 Jahren beanspruchten Kurwochen berücksichtigt. Dies umfasst jeweils das Kalenderjahr, für welches die Kur beantragt wird sowie die 4 vorangegangenen Jahre.

Hinweise:

  • Die Kurtaxe wird von der OÖ. LKUF nicht übernommen.
  • Meeresaufenthalte sowie Diät- und Heilfastenkuren werden nicht anerkannt und somit keine Leistungen erbracht.
  • Für Kinder kann bei entsprechendem vorherigem Ansuchen ein Erholungsaufenthalt bewilligt werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Informationen auf den nebenstehenden Unterseiten haben bis 31.12.2012 Gültigkeit. Aufgrund der ab 01.01.2013 gültigen Satzungsänderung werden ab diesem Zeitpunkt neue Bestimmungen wirksam, die bereits >> hier abrufbar sind.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Kur

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Formular Ansuchen um erweiterte Heilbehandlung

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Satzungsanhang

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